Kommentar: UVP
Die Bundesregierung hat in dem von ihr so bezeichneten „Herbst der Entscheidungen“ den Entwurf einer Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-Gesetz) vorgelegt. Damit sollen Verfahren für große Projekte beschleunigt werden, um auf diese Weise Investitionen der Industrie in Österreich sicherzustellen.
Ein typisches UVP-Verfahren findet gerade in Vorarlberg statt: Der Kartonagenerzeuger Rondo in Frastanz will seine Abhängigkeit von Erdgas bei der Erzeugung seiner Produkte beseitigen und die erforderliche Energie aus der Verbrennung von Abfällen gewinnen. Für das Vorhaben ist eine UVP erforderlich.
Das Verfahren scheint von einer eher feindseligen Stimmung sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber der Landesregierung als zuständiger Behörde geprägt, was für eine UVP durchaus typisch ist. Trotzdem ist das Misstrauen gegenüber den Behördenvertretern und den Sachverständigen unbegründet, denn sie müssen ja eine Entscheidung liefern, die vor dem Bundesverwaltungsgericht halten soll. Das Unternehmen glaubt an einen Baustart im Jahr 2028, was nach allen Erfahrungen völlig unrealistisch ist, wenn auch nur eine Person unter den zahlreichen Projektgegnern den Genehmigungsbescheid bekämpft.
Soweit so unerfreulich. Das Reformvorhaben der Bundesregierung wird an diesem Zustand wenig ändern. Kompliziert sind nämlich entgegen der landläufigen Meinung, die vor allem von der Politik gerne verbreitet wird, weniger die gesetzlichen Regelungen als vielmehr die Vorhaben. Die eingesetzte Technik wird immer komplexer, die Begutachtung durch die Sachverständigen erfordert immer Zeit und Spezialisierung. Die Kernaufgabe der UVP, die Auswirkungen eines Vorhabens umfassend zu prüfen, wird auch das neue Gesetz sicherstellen müssen.
Wollte man UVP-Verfahren wirksam beschleunigen, müssten viel mehr spezialisierte Sachverständige eingesetzt werden. Aber woher Experten nehmen, wenn sie auf dem Markt nicht verfügbar sind? Die risikoreichere Alternative bestünde darin, die Vorhaben weniger intensiv zu prüfen und die Verantwortung vom Staat stärker auf die Unternehmen zu verlagern. Dieser Weg ist nicht gangbar.
Die geplante Reform der UVP wird daher im Wesentlichen in eher kosmetischen Korrekturen bestehen und die eigentlichen Probleme ungelöst lassen. Denken Sie daran, wenn Ihnen im Fernsehen so oder so ähnlich verkündet wird: „Wir haben die UVP beschleunigt. Wir haben den Wirtschaftsstandort gesichert.“
Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Innsbruck.
Kommentar