Verwunderung über ÖVP-Argumentationshilfe

Politik / 06.11.2026 • 16:38 Uhr
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Katharina Lins in ihrem Büro auf der Suche nach Argumenten.VN

Naturschutzanwältin über die ÖVP-Argumentationshilfe für das neue Naturschutzgesetz überrascht.

Argumentationshilfe Man kann es Deregulierung, Effizienzsteigerung oder sonst wie nennen. Und drehen und wenden, wie man will: Am Ende wird der Naturschutz aufgeweicht. Dagegen gibt es viel Kritik, aber auch viele Befürworter. Allen voran Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger (60). Auch im ÖVP-Klub von Klubchefin Veronika Marte (44) finden sich starke Unterstützer. Manche haben allerdings Bauchweh. Schließlich stand der Naturschutz in Vorarlberg lange hoch im Kurs – auch bei Bürgerlichen.

Wie gut, dass es Argumentationshilfen gibt. Parteien geben ihren Funktionären damit gerne ein paar Argumente für die nächste Diskussion in die Hand. Ob sie auch tragen, ist eine andere Frage. Naturschutzanwältin Katharina Lins (59) bekam das Papier ebenfalls zu Gesicht – und war sichtlich überrascht.

Etwa über das Argument, dass künftig „keine jahrelangen Revisionen nach Wien“ mehr möglich seien. Was nicht dabeisteht: Das ist in den vergangenen zehn Jahren genau einmal vorgekommen. Projektwerber können weiterhin zu den Höchstgerichten, nur die Gegner nicht. Ein kleiner Unterschied, der in einer Argumentationshilfe offenbar keinen Platz gefunden hat.

Beim aufgeweichten Uferschutz heißt es, das Bodenseeufer bleibe geschützt. Das ist natürlich gut. Es beantwortet nur nicht die Frage, was mit dem Rest ist. Und die geänderte Bewilligungspflicht bedeute nicht, dass Bäume über die Schutzzone hinaus gefällt werden, heißt es weiter. Lins erzählt, sie habe bislang nirgends gelesen, dass dort überhaupt Bäume gefällt werden sollen. Vielleicht ist das eine Antwort auf eine Frage, die noch niemand gestellt hat.

Besonders interessant: Laut Argumentationshilfe seien 78 Vorschläge zum Gesetz eingegangen, unter anderem von der Naturschutzanwaltschaft. Lins’ Reaktion: „Also von uns sind keine Vorschläge dabei.“

Und dann wäre da noch Punkt sieben. Der handelt plötzlich vom Wolf. Mit dem Naturschutzgesetz hat er nichts zu tun. Der Wolf ist wohl längst überall – offenbar sogar dort, wo er gar nicht vorkommt.