Vorarlberg legt den Naturschutz an die kurze Leine – Abschied vom Vorreiterkurs?
Katharina Lins wird also dereguliert. Sie muss nicht mehr zu jedem Skilift Stellung nehmen, wird künftig 90 Prozent weniger Verfahren führen und bleibt vom beschwerlichen Gang zum Verwaltungsgerichtshof nach Wien verschont. Endlich weniger Bürokratie, endlich weniger Arbeit für die Naturschutzanwältin. Jubel ist von ihr und den Naturschutzorganisationen trotzdem keiner zu hören. Kein Wunder: Geht es nach den Plänen der Landesregierung, kommt Vorarlbergs Naturschutzanwältin an eine verdammt kurze Leine.
Über allem steht der Bürokratieabbau. Ein hehres Ansinnen, das der Landeshauptmann schon vor geraumer Zeit zur Chefsache erklärt hat. Denn viele Unternehmerinnen und Privatpersonen klagen über Hürden: hier ein Lärmgutachten, dort ein Behördenformular, schon wieder ein RSB-Brief. Wer schon einmal bauen wollte, jemanden pflegen muss oder etwas von der Sozialversicherung möchte, weiß: Die bürokratische Krake hat ihre Tentakel in alle Lebensbereiche gewunden und festgesaugt. Bürokratieabbau? Ja bitte!
Auch die Naturschutz-Deregulierung klingt zunächst vernünftig: Schwellenwerte steigen, mehr Vorhaben werden bewilligungsfrei, und Rechtsmittel Dritter werden eingeschränkt. Das Land erwartet ein Viertel weniger Bewilligungsverfahren an den BHs.
Die Dritten, deren Rechtsmittel beschnitten werden, sind allerdings: Naturschutzanwaltschaft und Gemeinden. Sie sollen gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts nicht mehr vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen dürfen. Das Revisionsrecht soll fallen. Viel Gelegenheit dafür dürfte es ohnehin nicht mehr geben: Auch der Weg zum Landesverwaltungsgericht wird enger.
1982 wurde in Vorarlberg die erste Naturschutzanwaltschaft Österreichs eingerichtet. Dass die Naturschutzorganisationen ihre Anwaltschaft bis heute selbst wählen, ist eine österreichische Besonderheit. Nun dient das als Argument, anderswo sei es schlechter. Doch beim Patientenanwalt stört es offenbar auch niemanden, dass die Regierung ihn bestellt.
Die Naturschutzanwälte der Länder lassen sich ohnehin schwer vergleichen. Der Tiroler Umweltanwalt kann etwa jeden Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft vor dem Landesverwaltungsgericht anfechten. Zugleich ist Tirol bei Bewilligungspflichten insgesamt lockerer. Was sich sicher sagen lässt: Vorarlberg gleicht nach unten an. Künftig soll die Naturschutzanwältin vor allem dort eingreifen können, wo es das EU-Recht verlangt. Wo die Landesregierung den Zutritt verweigern kann, tut sie es.
Die Liste der Bedenken ist lang: Die Rechtsanwaltskammer sieht einen möglichen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Juristen des Ökobüros halten das Völkerrecht für verletzt. Der Landesvolksanwalt ortet Ungleichbehandlungen und Probleme mit der Aarhus-Konvention. Und das sind nur die juristischen Einwände.
Noch zahlreicher sind jene, die um Vorarlbergs Natur fürchten – in einem Land, das einst als Vorreiter galt. 1924 entstand eine ehrenamtliche Fachstelle für Naturschutz, 1932 beschloss der Landtag ein Naturschutzgesetz. 1969 wurden Naturwacht und Fachleute stärker in Behördenverfahren eingebunden. Es folgten das Rheindelta als Schutzgebiet, 1977 die Landesgrünzone und 1990 der Streuwiesenbiotopverbund Rheintal-Walgau. Auch die Zivilgesellschaft engagierte sich stark, angeführt von Menschen wie Hildegard Breiner.
Vorarlbergs Ruf als Vorreiter entstand, weil das Land Konflikte zwischen Entwicklung und Naturschutz früh mit Regeln, Raumplanung und Schutzarbeit zu lösen versuchte. Wird Naturschutz bloß als Bürokratie behandelt, wird nicht nur die Leine kürzer. Auch der Anspruch schrumpft.
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