Vergleich im Streit um das Reichshofstadion nicht akzeptiert

Verhandlung im Streit um Fußball im Lustenauer Stadion geschlossen – Warten auf Urteil.
Feldkirch-Lustenau Die Klage einer Nachbarin des Planet Pure Stadion, die sich gegen die Licht- und Lärmbelästigung bei Flutlichtspielen mittels einer Wiener Anwaltskanzlei zur Wehr gesetzt hat, wurde nun nach einem langen Verhandlungstag am Landesgericht in Feldkirch geschlossen. Das Urteil wird nun schriftlich an die Parteien, auf der einen Seite Frau Carmen Kaufmann und auf der anderen die Marktgemeinde Lustenau als Stadioneigentümer und die SC Austria Lustenau als Hauptmieter, ergehen. Einen angestrebten Vergleich, in Form einer Geldsumme, lehnte die klagende Partei ab. „Wir bewegen uns keinen Hundertstel-Millimeter“, hieß es laut Austria-Vorstandsmitglied Bernd Bösch von Seiten des Anwaltes Wolfgang List. Mehr noch: Rechtsanwältin Olivia Lerch, die den Fußballklub vertrat, sprach von „exorbitanten Vorstellungen“ der gegnerischen Partei. Für Bösch wurde durch die Schließung des Verfahrens „heute eine Chance vertan“. Dabei hatte er im Vorfeld der Verhandlung, zusammen mit Vorstandsmitglied Sepp Bayer, das Gespräch mit Frau Kaufmann gesucht und dabei betont, dass seitens der Austria kein Streit gesucht wird.
Wohl nur Verlierer
Für Bösch steht eines aber schon jetzt fest: „Egal wie das Urteil letztendlich ausfallen wird, es wird keinen Sieger geben. Fußball wird auch in Zukunft gespielt werden im Planet Pure Stadion.“ Diesbezüglich klärt der 58-Jährige auf: Die Klage beziehe sich lediglich auf Fußballspiele zu bestimmten Zeiten und nicht generell gegen Fußball im Stadion. Durch die neue 2. Liga haben sich die Austria auch die Anstoßzeiten geändert. Vor allem die Freitagabendspiele sind weg. Darauf hatte sich die Klage hinsichtlich der enormen Licht- und Lärmbelästigung bezogen. Dies war auch durch zwei Gutachten – ein medizinisches und ein technisches – untermauert worden.
„Schade natürlich, aber heute war keine
Bereitschaft für eine Einigung erkennbar.“
Bernd Bösch
Austria-Vorstandsprecher
Zudem wartete die klagende Partie in der Formulierung einer Pressemitteilung mit „Geschützen“. Darin hieß es: „Sämtliche Nebelgranaten der Marktgemeinde Lustenau und des FC Lustenau (Anm. d. Red.: gemeint ist die Austria) haben sich in Luft aufgelöst.“ Und: „Es ist davon auszugehen, dass nächtliche Fußballspiele im Stadion des FC Lustenau demnächst der Vergangenheit angehören werden.“ Die Worte beruhen auf die Feststellung, dass „unzumutbare Schall- und Lichtimmissionen vorliegen“ und dass „keine behördliche Genehmigung der Flutlich- und Schallanlage vorliegt“.
Dennoch will Frau Carmen Kaufmann als Klägerin nicht ausschließen, dass es doch noch zu einem verspätetem Vergleich kommt. Als Nachbarin des Stadion hat sie nach der Verhandlung jedenfalls signalisiert, für weitere Vergleichsgespräche offen zu sein. Allein die derzeit von der Austria und der Marktgemeinde angebotene Geldsumme sei für sie inakzeptabel. Deshalb wartet sie vorerst in aller Ruhe auf das Urteil.
Auswirkungen noch ungewiss
Welche Auswirkungen dies auf den geplanten Stadionneubau hat, wollte Bösch nicht beurteilen. Allerdings könnte es seiner Meinung nach mehr Druck für die Realisierung des Neubaus geben, zumal da auf die in der Klage angesprochenen Belästigungen Rücksicht genommen wurde. Wesentlich optimistischer ist der Vorstandssprecher der Austria hinsichtlich des näherrückenden Abgabetermins (5. März) für die Lizenzierung. Derzeit würden die Gespräche mit der Wirtschaftsprüferin des Vereins geführt. Dabei gehe es darum, welche Zusagen bzw. Erwartungen akzeptiert werden. Persönlich aber habe er ein gutes Gefühl, was den finanziellen Rahmen – angestrebt wird ein 2,8 Mio. Euro-Budget – betrifft.