Russischer Staatsbürger war 25 Jahre lang als “U-Boot” unterwegs

13.08.2025 • 13:13 Uhr
Gericht
Der aus dem Gefängnis vorgeführte Angeklagte beim Prozess vor Gericht. Eckert

44-jähriger Angeklagter ohne Aufenthaltstitel erneut straffällig geworden

Feldkirch Vor 25 Jahren kam der heute 44-Jährige aus der Russischen Föderation in die Schweiz. Er wollte als Asylant bleiben, doch sein Antrag wurde abgelehnt. Er entschied sich, trotzdem zu bleiben. Als sogenanntes “U-Boot” schlug er sich mit “schwarz” geleisteten Arbeiten auf Baustellen durch. Doch dann geriet er ins Netz der Justiz.

Seine Schweizer Strafkarte weist vier Eintragungen auf, allerdings wären in Österreich einige davon lediglich verwaltungsrechtlich relevant. Fahren ohne Haftpflichtversicherung oder rechtswidriger Aufenthalt beispielsweise. Diebstahl oder Hausfriedensbruch hätten dem Mann allerdings auch in Österreich Verurteilungen beschert. Der Mann saß sogar immer wieder hinter Schweizer Gittern. Dennoch schaffte er es 25 Jahre lang, in der Schweiz zu leben, ohne dass er dazu berechtigt gewesen wäre.

Falsche Namen

Seine Personalien im österreichischen Strafakt ergeben ein wirres Durcheinander. Die angegebenen Namen seiner Eltern sind ebenso falsch wie die eigenen. Was allerdings stimmt, ist der Umstand, dass der großgewachsene Mann eine mehrjährige Beziehung mit einer Vorarlbergerin hatte. Mit der 36-Jährigen hat der Russe zwei Kinder. Beide sind klein, zwei und vier Jahre alt. Das Paar wohnte zusammen eine ganze Weile in der grenznahen Schweiz. Auch da war der Mann offiziell gar nicht “da”. Die Beziehung ging in die Brüche, die beiden trennten sich. Die junge Frau zog nach Lustenau. Er lebte weiterhin in der Schweiz.

Gewalt gegen die Frau

Mitte Juli tauchte der Mann unvermittelt bei der Wohnadresse der Frau auf. Da er nachts um zehn Uhr nicht riskieren wollte, das ganze Haus aufzuwecken, schlief er im Stiegenhaus. Als morgens die Wohnungstür geöffnet wurde, trat der ungebetene Gast ein. Es kam zu einem Streit, die Kleinen mussten zusehen und weinten. Der Mann packte die Kindesmutter grob am Genick, schlug ihr mit der Hand wuchtig ins Gesicht und hielt ihr den Mund zu. Sie erlitt eine Platzwunde an der Lippe und eine blutende Nase. Nacken und Gesicht schmerzen noch heute. Dazu die Angst. Der Zornige hielt ihr ein zusammengeklapptes Taschenmesser vor und drohte: “Deine Mutter und dein Bruder sind die nächsten.” Inzwischen waren die Nachbarn durch den Lärm alarmiert und auch die Polizei war bereits im Anmarsch.

Sämtliche Vorwürfe geleugnet

Bei seinem Prozess am Landesgericht Feldkirch leugnet der Mann sämtliche Vorwürfe. Wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung wird der Angeklagte zu zwei Monaten Haft verurteilt. Da er bereits einen abgesessen hat, ist er in einem Monat wieder auf freiem Fuß. Keine guten Aussichten für die junge Mutter, die bereits einmal in der Frauennotwohnung Schutz suchen musste. Geld will sie keines von ihm, sie will nur ihre Ruhe. Wann der Mann endlich das Land verlassen wird, ist unklar. Das Urteil ist rechtskräftig.