Ex-Ehefrau ausgeraubt: Elf Jahre Haftstrafe

VN / 03.09.2025 • 16:20 Uhr
Gericht
Der Angeklagte wird aus der U-Haft in den Verhandlungssaal geführt. Eckert

Rumäne auch wegen Todesdrohungen mit Messer und Schlägen verurteilt.

Feldkirch Was die Vorstrafen des angeklagten 48-jährigen Rumänen betrifft, gibt es ein derartiges internationales Durcheinander, dass es schwerfällt, alle Verurteilungen im Auge zu behalten. In Rumänien sind es 14 zählbare Eintragungen, der Mann saß bereits 13 Jahre hinter Gittern.

Zuletzt fasste er zusätzlich noch eine vierjährige Haftstrafe wegen Zwangsprostitution in Belgien aus. Nun ist der U-Häftling am Landesgericht Feldkirch angeklagt, seine ehemalige Gattin beraubt zu haben. Auch dabei war rohe Gewalt im Spiel. Er hielt der 47-Jährigen bei zwei Übergriffen ein Messer an den Hals, zwang sie zur Herausgabe von 4000 Euro, welche die Frau in der Handtasche verwahrte. Kurz zuvor war sie auf der Bank gewesen, das wusste der Beschuldigte. Weiters zwang der Mann sie, Geld, das die Selbständige unter der Kaffeemaschine für einen Fremden aufbewahrte, auszuhändigen. Dabei ging es um 25.000 Euro. Alles in allem betrug die Raubbeute also 29.000 Euro.

Angeklagter bestreitet

Der Angeklagte behauptet zum einen, dass 9000 Euro von ihm stammten, weil er ein Auto verkauft habe. Die anderen 20.000 Euro habe er ihr weggenommen. “Aber sie war ja meine Frau”, ist er überzeugt, dass er es allenfalls gestohlen hat. Von einem Messer will er nichts wissen, von Todesdrohungen ebenso wenig. “Sie ist sehr eifersüchtig und terrorisierte mich”, behauptet der Mann. Dass er ihr eine “Watsche” gegeben hat, räumt er ein.

Doch die Ambulanzblätter zeugen von mehr als einer Ohrfeige. Die Verletzte hatte ein schlimmes “Veilchen”, bei einem zweiten Vorfall wurde eine Rippenprellung diagnostiziert. Er stieß, schlug und bedrohte sie mit dem Umbringen. Er hielt ihr beide Male ein Messer vor und stellte in Aussicht, dass er ihre ganze Familie ermorden werde. Dennoch traut sich die Frau vor Gericht gegen ihn auszusagen. “Dieser Mann ist gefährlich. Seit ich ihn kenne, setzt er mich unter Druck, macht mir Angst und zwingt mich zu allem”, erklärt sie dem Gericht.

Erschüttert über Urteil

Der Schöffensenat glaubt dem Opfer, hält die Ausführungen des Angeklagten für unglaubwürdig. Der ist erstaunt über die hohe Strafe. “Ich komme doch gerade aus einer vierjährigen Haft”, meint er. “Nun bekomme ich nochmals elf Jahre”, scheint er erschüttert. Doch die vielen Vorstrafen, das Vorgehen gegen ein Familienmitglied und die hohe Beute verlangten nach einem entsprechenden Urteil. Der Strafrahmen reichte bei dem unverbesserlichen Wiederholungstäter bis zu zwanzig Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.