Obdachloser bestahl Obdachlosen

14.09.2025 • 13:45 Uhr
Gericht
Dem wohnungslosen Angeklagten wird nun die Bewährungshilfe zur Seite gestellt. Eckert

Alkoholiker griff zu fremder Bankomatkarte, was ihm einen Gerichtstermin einbrachte.

Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte Pole ist 33 Jahre alt, hat keinen Beruf, kein Einkommen und keine Wohnung. Er lebt meist auf der Straße, das Leben dort ist rau, das Geld immer knapp. Nun hat er immerhin Sozialhilfe beantragt. Der junge, groß gewachsene Mann hat ein massives Alkoholproblem. Und das bereitet ihm immer wieder Probleme, konkret auch Vorstrafen.

Zuletzt wurde er wegen Raubes verurteilt, doch das ist bereits zwölf Jahre her. Damals wurde er zu zwei Jahren und acht Monaten Haftstrafe verurteilt. Seitdem ist strafrechtlich zwar nichts mehr vorgefallen, dem Alkohol spricht er allerdings immer noch stark zu. Zum Gerichtstermin erscheint er pünktlich. Mit Unterstützung der Bewährungshilfe soll er künftig den rechten Weg finden. Zumindest hat er jetzt ein Zimmer in Aussicht.

Palette Dosenbier geklaut

Anfang August vergangenen Jahres ließ er in einem Supermarkt in Bregenz eine Palette Dosenbier mitgehen und wurde dabei erwischt. Einem anderen Obdachlosen stahl der 33-Jährige in einem unbeobachteten Moment die Brieftasche. Geld war zwar keines drin, aber eine Bankomatkarte. Doch auch diese finanzielle “Hoffnung” fiel bald in sich zusammen. Eine Videokamera zeichnete genau auf, wie er in der Geldtasche suchte und schlussendlich nur die Bankomatkarte des Diebstahlsopfers fand. Er war überführt. Er selbst kann sich – alkoholbedingt – nicht mehr an die Vorfälle erinnern. Ausschließen kann er sie allerdings auch nicht. Somit gibt es nun erneut eine Verurteilung.

Kombinierte Strafe

Wegen Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, das betrifft die Bankomatkarte, und wegen Diebstahls der Bierdosen wird er zu drei Monaten Haftstrafe sowie 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Wie lange der Pole noch im Landeskrankenhaus Rankweil bleiben muss, ist offen. Richter Martin Mitteregger ordnet jedenfalls Bewährungshilfe an. Sie soll dem Alkoholkranken zur Seite stehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.