Drei Brüder vor Gericht: Cousine erhebt schwere Vorwürfe

Die Männer aus Russland müssen sich heute wegen diverser Straftaten verantworten.
Feldkirch Unter strengen Sicherheitsmaßnahmen begann um 8.30 Uhr der Prozess gegen drei Männer. Vor dem Eintritt in den Saal kontrollieren acht Polizeibedienstete alle Personen. Staatsanwalt Philipp Höfle sowie Verteidiger German Bertsch schildern in ihren Eröffnungsplädoyers ihre Sicht der Geschehnisse, die zum Teil lange zurück liegen. Einst waren die beiden Familien, um die es geht, gut befreundet, doch nun sieht es anders aus. Angeklagt sind drei Brüder, alle Staatsbürger der russischen Föderation. Heute sind sie 26, 25 und 19 Jahre alt. Sie sollen Druck auf ein Mitglied der anderen Familie ausgeübt haben, konkret auf ihre Cousine. Dabei sollen sie nicht glimpflich vorgegangen sein.

Cousine vergewaltigt
Die Cousine, mittlerweile erwachsen, schildert, dass sie kurz vor ihrem 14. Lebensjahr vor rund zehn Jahren von einem der Männer vergewaltigt wurde. Der damals junge Bursch zwang sie vaginal, anal und oral zum Sex. Weiters erzählt die junge Frau von Drohungen, Schlägen, Vorhalt eines Messers und anderen gefährlichen Situationen. 2020 sagte einer der Brüder zu ihr: „Du Schlampe, ich steche Dich ab, Du schläfst mit anderen Männern“. Die Zeugin gab an, dass er sie mit einem Messer bedroht wurde und der Wutentbrannte zustechen wollte. Der Angeklagte dementiert. Er sei nie handgreiflich geworden. „Das ist eine Verschwörung gegen meine Mandanten“, so Verteidiger German Bertsch. Einzig und allein eine kleinere Rangelei räumt der Verteidiger ein. Das Mädchen verliebte sich in einen Afghanen. Das missfiel den drei Männern. „Ihr Freund ist Moslem, da ist klar, dass wir damit keine Freude hatten“, so die Erklärung. Aber laut den drei Angeklagten, die Druck auf die junge Frau ausübten, sei es immer um „Ratschläge“ gegangen, nie um Gewalt. Ein Bild des afghanischen Freundes wird gezeigt. Er hat Verletzungen im Gesicht. „Ich bin nicht dafür verantwortlich“, sagt der Befragte. Schlussendlich kommt das Gericht zum Ergebnis: „Die Zeugin ist glaubwürdig“.
Die Strafe für die drei Männer: Vier Jahre Gefängnis für den Vergewaltiger und 5000 Euro Schmerzengeld für das Vergewaltigungsopfer. 200 Euro an ihren afghanischen Freund, der ebenfalls Opfer wurde. Der Bruder des Vergewaltigers kassiert zehn Monate auf Bewährung plus 1440 Euro Geldstrafe. An die Opfer muss er je 200 Euro bezahlen. Der andere Bruder bekam acht Monate auf Bewährung und 1800 Euro Geldstrafe. Auch er muss den Opfern insgesamt 700 Euro bezahlen. Die Verteidigung kündigte sofort an, das Urteil zu bekämpfen.

