Messerstich in den Hintern endet vor Gericht

18.11.2025 • 11:38 Uhr
Gericht
Der 1997 geborene Afghane wurde erneut vor Gericht verurteilt. VN/SKÖ

Messer-Attacke in Tschagguns: Afghane wegen brutaler Verletzung am Gesäß verurteilt.

Feldkirch Ein afghanischer Staatsbürger, Jahrgang 1997, steht erneut vor Gericht. Nachdem er am 18. November der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch unentschuldigt ferngeblieben war, wird das Verfahren am Dienstag fortgesetzt. Der Mann lebte ohne Beschäftigung vor seiner Haft, hielt sich zeitweise in einer Unterkunft der Caritas auf und bringt bereits sieben Verurteilungen mit – eine davon führte zu einer Haftstrafe in Wien mit Bewährung. Nun geht es um eine schwere Körperverletzung in Tschagguns.

Geplanter Angriff nach Vergewaltigungsvorwurf

Der Angeklagte hält sich an die Angaben, die er damals bei der Polizei gemacht hat. Er habe den späteren Geschädigten angezeigt, weil dieser ihn vergewaltigt habe. Aus diesem Grund habe er geplant, den Mann zu verletzen.

Er steckte ein rund 30 Zentimeter langes Küchenmesser in seine Jacke und lockte das Opfer in einen anderen Raum. Dort habe er “einmal probiert zu attackieren”, sagt er. Er habe ihn nur “klein verletzen” wollen. Als Richterin Sabrina Tagwercher nachfragt, warum er nicht schlicht mit der Faust zugeschlagen habe, bleibt er die Antwort schuldig. Auch warum er ein so großes Messer wählte, erklärt er nur damit, dass es “das einzige Messer” gewesen sei.

Opfer schildert dramatische Sekunden

Der Geschädigte, geboren 2000, tritt ebenfalls in den Zeugenstand. Er besuchte an jenem 8. März Freunde in einer betreuten Wohnform. Der Angeklagte klopfte dort an die Tür und bat um ein Gespräch im Gemeinschaftsraum nebenan. Es kam zu einer Diskussion über die Vergewaltigungsvorwürfe, daraufhin wollte das Opfer weggehen.

In diesem Moment stach der Angeklagte zu. Zuerst in Richtung Gesicht – der junge Mann duckte sich und wird nicht getroffen. Beim zweiten Versuch traf das Messer tief in den Gesäßbereich. Die Verletzung misst 2,5 cm in der Länge und vier Zentimeter in der Tiefe. Das Opfer kam in die Ambulanz nach Bludenz, fiel drei Wochen aus und fordert nun Schadenersatz.

Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Gericht

Der Staatsanwalt hält den Geschädigten für glaubwürdiger. Seine Darstellung erklärt schlüssig, warum der Stich im Gesäß landete. Die Aussage des Angeklagten, er habe gezielt auf die Rückseite treffen wollen, sei weniger nachvollziehbar.

Schlussurteil

Der Angeklagte wird zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und muss 500 Euro Schadenersatz bezahlen. Da er sich noch in einer laufenden Bewährung befindet, kommen zwölf Monate hinzu. Insgesamt bedeutet das vier Jahre Haft.