Alko-Unfall nach Vintage-Rennen endet vor Gericht

HEUTE • 10:15 Uhr
Gericht
Der Angeklagte vom Schwarzacher Retro Rennrad-Treffen sitzt vor Gericht. VN/SKÖ

Ein Teilnehmer des Retro-Radrennens muss sich für einen folgenschweren Abend verantworten.

Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch sitzt ein Teilnehmer des Schwarzacher Retro-Rennens (Vintage), das im vergangenen Juli von einem schweren Unfall überschattet wurde, vor Gericht. Die Verhandlung entwickelt sich rasch zu einer Frage von Verantwortung, Einsicht und den Folgen eines folgenschweren Abends.

Angeklagter schildert seinen Rennabend

Der Angeklagte, Jahrgang 1979, schildert vor Gericht seine Teilnahme am Retro-Rennrad-Treffen am Samstag, den 12.Juli, auf der Schwarzachtobelstraße. Es war damals sein erstes Rennen dieser Art, wie er erklärt. Eine Woche zuvor hatte er eigens ein altes Rennrad gekauft, das für das Vintage-Rennen vorgeschrieben war. Während des Abends konsumierte er jedoch viel Alkohol und machte sich anschließend auf den Heimweg. Gemeinsam mit einem weiteren Teilnehmer fuhr er in dieselbe Richtung, der Sicherheitsabstand war dabei zu gering. Als sich die beiden Fahrräder berührten, stürzten beide Männer. Der Angeklagte erlitt dabei eine schwere Gehirnerschütterung und das Opfer schwere Verletzungen.

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Einsicht und familiäre Verantwortung

Vor Richterin Lea Gabriel betont der Mann als Angeklagter, dass er den Vorfall zutiefst bereut. Dem Opfer hat er bereits mehr als 10.000 Euro an Entschädigung bezahlt und sich persönlich bei ihm entschuldigt. Er erklärt, dass er in seiner Familie große Verantwortung trägt. Zusätzlich kündigte seine Haftpflichtversicherung nach dem Unfall den Versicherungsschutz, was seine finanzielle Situation weiter verschärft.

Entscheidung: Diversion statt Vorstrafe

Nach kurzer Beratung gibt die Richterin bekannt, dass der Angeklagte statt einer Verurteilung einen außergerichtlichen Tatausgleich (Diversion) erhält. Er muss 490 Euro Geldbuße bezahlen. Damit bleibt er – trotz des Vorfalls und der Gefährdung – weiterhin nicht vorbestraft.

Für den Mann bedeutet das ein erkennbares Aufatmen. Die Richterin betont jedoch deutlich, dass er aus diesem Ereignis Konsequenzen ziehen müsse.