Bombendrohung bei Hochzeit: 15-Jähriger vor Gericht

19.12.2025 • 13:24 Uhr
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Der angeklagte Jugendliche beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. vn/skö

Er ist fast noch ein Kind und sitzt wegen vier angeklagter Taten in Untersuchungshaft in Feldkirch.

Feldkirch Der Angeklagte, Jahrgang 2010, sitzt seit dem vierten November in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Feldkirch. Ihm werden vier Taten vorgehalten, begangen zwischen Ende September und Anfang November in Hohenems und Dornbirn. Optisch wirkt der 15-Jährige wie ein unauffälliger, höflicher Jugendlicher. Die Vorwürfe wiegen jedoch schwer: versuchte schwere Nötigung, gefährliche Drohung und Körperverletzung.

Überfall am Bankomaten

Am vierten November soll sich der Jugendliche in Hohenems einem Mann an einem Bankomaten von hinten genähert haben. Mit einem Schraubenzieher, dessen Spitze auf das Opfer gerichtet gewesen sein soll, forderte er Geld. Das Opfer schubste den Angeklagten weg. Ein Zeuge, der unmittelbar in der Nähe war, hörte nur ein Schreien des Opfers, aber sah die Tat an sich nicht. Diesen Vorfall räumt der Jugendliche vor Gericht ein.

Anders stellt sich die Situation bei der Tat am 25. Oktober dar. Ebenfalls in Hohenems soll er eine Frau bedroht sowie mit Faustschlägen und Fußtritten attackiert haben. Der Beschuldigte bestreitet dies und gibt an, an diesem Tag mit dem Zug nach Lindau gefahren zu sein, ohne Fahrschein. Doch das Opfer, Jahrgang 2007, erscheint vor Gericht und erkennt den Angeklagten eindeutig wieder. Besonders seine markanten Augen und Augenbrauen seien ihr im Gedächtnis geblieben.

Angriff vor Trafik

Am 24. Oktober kam in Dornbirn zu einem weiteren Vorfall. In der Nähe einer Hochzeitsgesellschaft bedrohte der Angeklagte eine Frau, die gerade die Hochzeit beobachtete. Er behauptete, eine Bombe bei sich zu haben und kündigte an, die Hochzeit zu „crashen“. Die Zeugin, eine Pensionistin, verständigte umgehend die Polizei. Der Jugendliche konnte kurz darauf identifiziert werden.

Ein weiterer Anklagepunkt betrifft den 23. September. Vor einer Trafik in Hohenems bat der Angeklagte einen Pensionisten um Geld. Als dieser ablehnte, schlug er ihm auf die Finger, später trat er ihm gegen das Schienbein und schlug ihm ins Gesicht. Das Opfer musste im Krankenhaus behandelt werden, es erlitt eine Prellung.

Urteil, Bewährung und Auflagen

Im Gerichtssaal sind neben der Richterin Sabrina Tagwercher auch die Bewährungshelferin, die Pflegemutter sowie der leibliche Vater des Angeklagten anwesend. Der Jugendliche erklärt, er wolle die Schule abschließen, arbeiten und in ein betreutes Wohnen ziehen. Eine Psychotherapie sowie die Einnahme von Medikamenten stellt er in Aussicht.

Die Verteidigung plädiert auf ein mildes Urteil. Der Angeklagte sei durch ein als Baby erlittenes Schütteltrauma beeinträchtigt und habe trotz allem noch eine Chance verdient. Die Schöffen folgen dieser Argumentation nur teilweise.

Am Ende steht ein Schuldspruch: 18 Monate Freiheitsstrafe, davon 12 Monate bedingt auf drei Jahre Bewährung. Sechs Monate muss der Jugendliche jedenfalls verbüßen, bei guter Führung ist eine vorzeitige Entlassung nach drei Monaten möglich. Danach folgen Bewährungshilfe, Psychotherapie und ein verpflichtender Wohnsitz im betreuten Wohnen.