Morddrohung im Kinderdorf: “Ich hole eine Waffe und erschieße euch!”

VN / HEUTE • 12:07 Uhr
Morddrohung im Kinderdorf: "Ich hole eine Waffe und erschieße euch!"
Eine Jugendliche musste sich vor Gericht wegen einer schweren Drohung verantworten.VN/SKÖ

15-jährige Oberländerin steht in Feldkirch wegen einer gefährlichen Drohung vor Gericht.

Eine Jugendliche, Jahrgang 2010, muss sich vor dem Landesgericht verantworten. Der Vorwurf: gefährliche Drohung. Am 22. Oktober 2025 soll sie in einem Vorarlberger Kinderdorf drei Frauen mit dem Tod bedroht haben. “Ich hole eine Waffe und erschieße euch”, soll die Jugendliche gesagt und damit die Drohung ausgesprochen haben.

Zum angesetzten Verhandlungstermin erscheint die Angeklagte zunächst nicht. Sie wird von der Polizei vorgeführt. Auf Nachfrage von Richterin Kathrin Feurle, ob sie die Ladung nicht erhalten habe, antwortet das Mädchen knapp: “Ich bin eingeschlafen.”

“Ich gehe nicht zur Schule und arbeite nicht”

Die 15-Jährige ist österreichische Staatsbürgerin und stammt aus dem Oberland. Zu ihrer aktuellen Lebenssituation befragt, erklärt sie offen: “Ich gehe nicht zur Schule und ich arbeite nicht.”

Vor Gericht bekennt sich die Jugendliche schuldig. Sie bestätigt, die Drohung ausgesprochen zu haben. Als Grund nennt sie Konflikte mit den drei Frauen. Diese hätten sie zuvor gemobbt. Die Aussage sei aus Wut gefallen und nicht ernst gemeint gewesen. Sie habe das “als Spaß” gesagt, betont aber zugleich, dass sie so etwas heute nicht mehr äußern würde.

Offene Auflagen aus früherem Verfahren

Während der Verhandlung kommt auch eine frühere Verfehlung zur Sprache. Wegen eines Diebstahls wurden der Jugendlichen bereits 15 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Damit habe sie jedoch noch nicht begonnen. “Ich verstehe nicht, was auf dem Zettel steht”, so die Oberländerin. Die Richterin erklärt der Angeklagten die Auflage erneut und weist auf die Bedeutung hin, gerichtliche Anordnungen einzuhalten.

Geldstrafe oder Arbeit

Am Ende des Verfahrens verhängt das Gericht eine Geldstrafe von 160 Euro. Die Hälfte davon muss die Jugendliche nicht bezahlen, sofern sie sich künftig nichts mehr zuschulden kommen lässt. Auf die Frage des Verteidigers, ob sie den Betrag begleichen könne, meint die Angeklagte, möglicherweise würde ihre Mutter oder ihr Bruder einspringen. Die Richterin erklärt daraufhin, dass die Strafe alternativ auch durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden könne. Nachdem sie die Erklärung zweimal wiederholt, zeigt die Jugendliche schließlich Verständnis.