33 Brandwunden durch Zigarettenstummel: Zwei junge Männer vor Gericht

VN / 22.12.2025 • 10:19 Uhr
Gericht
Einer der beiden Angeklagten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Kathrin Feurle. vn/skö

Opfer soll drei Tage lang von zwei Bekannten schwer misshandelt worden sein.

Feldkirch Was als harmlose Rangelei unter Jugendlichen begann, endete möglicherweise in einer schweren Gewalttat. Im Landesgericht Feldkirch müssen sich ein 15- und ein 24-Jähriger verantworten. Beide sind bereits amtsbekannt: Der Ältere ist Schüler – besucht aber derzeit keine Schule – und hat zwei Vorstrafen. Der Jüngere, seit zwei Monaten ohne Beschäftigung, bezieht Leistungen vom AMS und hat drei einschlägige Eintragungen im Strafregister.

Der 24-Jährige bekennt sich nicht schuldig. Vor Gericht schweigt er, verweist lediglich auf seine Aussagen bei der Polizei. Ganz anders sein Mitangeklagter: Er erzählt von sogenannten „Spaßkämpfen“, die sie mit dem späteren Opfer geführt hätten. Dabei sei es auch zu Übergriffen gekommen – allerdings ausschließlich durch den Erstangeklagten. Dieser habe Zigaretten auf dem Körper des Opfers ausgedrückt. Er selbst, so betont der Jüngere, habe das nur „angedeutet“, aber niemanden verletzt.

Opfer schildert eskalierende Übergriffe

Ihr 18-jähriges Opfer wird beim Prozess via Zoom zugeschaltet. Der junge Mann spricht ruhig, aber deutlich. Spaßkämpfe habe es früher tatsächlich gegeben, doch die beiden Angeklagten seien zunehmend aggressiver geworden. Beide hätten mehrfach Zigarettenstummel auf seinem Körper ausgedrückt. Er verstehe nicht, warum es dazu gekommen ist.

Die Übergriffe sollen zwischen dem 26. und dem 28. Oktober 2025 stattgefunden haben – an mehreren Tagen hintereinander. Auf die Frage von Richterin Kathrin Feurle, warum er nicht zur Polizei gegangen sei, antwortet er, die Angeklagten hätten ihm gedroht, seiner Familie etwas anzutun. Sein kleiner Bruder sei ihm besonders wichtig, deshalb habe er geschwiegen.

Regelmäßig geärgert

Die Exfreundin des Zweitangeklagten sagt ebenfalls als Zeugin aus. Sie beschreibt, dass beide Beschuldigten das Opfer regelmäßig geärgert hätten. Sie habe gesehen, wie der Erstangeklagte an dem jungen Mann die Zigaretten ausdrückte. Der Zweitangeklagte habe dies jedoch nur “angetäuscht”.

Ein weiterer Zeuge wird von der Polizei vorgeführt, nachdem er zunächst unentschuldigt von der Verhandlung ferngeblieben war. Er sei zwar oft mit der Gruppe unterwegs gewesen, bestreitet jedoch, jemals Gewalt gesehen zu haben.

Entscheidung erneut vertagt

Die Aussagen bleiben widersprüchlich, die Beweislage ist unvollständig. Die Richterin kündigt an, dass ein weiterer Beweisantrag abgewartet werden müsse. Eine Fortsetzung gibt es erst im kommenden Jahr. Bis dahin bleibt offen, wie glaubwürdig die Beteiligten eingeschätzt werden – und wer tatsächlich für welche Handlung verantwortlich ist.