Schlägerei an der Pipeline
18-fach Vorbestrafter muss sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die Wände in der Zelle beschmierte er mit Blut. »A8
18-fach Vorbestrafter muss sich wegen schwerer Körperverletzung verantworten. Die Wände in der Zelle beschmierte er mit Blut. »A8