Angriff mit zwei Promille intus

Attackiertes Opfer hatte sogar 2,8 Promille im Blut, abgebrochenes Weinglas richtete zum Glück wenig Schaden an.
Feldkirch Die beiden Männer, ein 52-jähriger Handwerker und ein Deutscher, gerieten am Abend des 17. Jänner dieses Jahres in einer Feldkircher Innenstadtbar in Streit. Es ging um eine Frau und das Gespräch der beiden Männer war alles andere als niveauvoll. Jedenfalls gingen dem 52-jährigen Unbescholtenen die Nerven durch und er packte den anderen am Kragen. Dieser wiederum wehrte sich und schlug dem Handwerker ins Gesicht. Letzterer wurde leicht verletzt, eine aufgeplatzte Lippe und ein blauer Fleck waren die Folge.
Der Verletzte hatte zu diesem Zeitpunkt ein Weinglas in der Hand und fuchtelte damit vor dem Gesicht des Gegners herum. Dabei, so Verteidiger Martin Mennel beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, könnte es versehentlich zu der Verletzung mit dem abgebrochenen Weinglas gekommen sein.
Bereits ausgesöhnt
Mennel regt eine Diversion an. “Mein Mandant ist unbescholten, hat sich bereits mehrfach beim Opfer entschuldigt, beide waren stark betrunken und auch der Streitgegner will die Sache ohne großes Theater möglichst rasch vom Tisch haben”, so Mennel. Dem geringfügig Verletzten, der eine kleine Schnittwunde im Gesicht erlitt, wurden sofort 2000 Euro Schmerzengeld bezahlt. Damit war die Sache für beide Trunkenbolde erledigt. Nur die Anklage wegen versuchter schwerer Körperverletzung war noch übriggeblieben.
“Der Vorfall war nicht ohne, immerhin war ein abgebrochenes Glas im Spiel und dieses gilt als Waffe”, betont Richterin Silke Wurzinger, dass der Vorfall keine Kleinigkeit war und auch das Opfer sehr viel Glück hatte, dass es nicht schwerer verletzt wurde.
Alle Augen zugedrückt
Schlussendlich kann sich auch Staatsanwalt Christoph Stadler zu einer Diversion entschließen, verlangt aber angesichts des guten Verdienstes des Angeklagten eine empfindliche Buße. Dafür bleibt ihm eine Vorstrafe erspart, was dem 52-Jährigen mehr als recht ist. Er weiß, dass er sich falsch verhalten hat und trinkt seitdem – nach eigenen Angaben – keinen Alkohol mehr. Zu den 2000 Euro, die er dem Opfer bereits bezahlt hat, kommen noch 3000 Euro Buße an das Gericht. Damit ist die Sache erledigt, sobald das Geld auf dem Gerichtskonto eingegangen ist.