Nach Alk-Unfall: Opfer bleibt lebenslang ein Pflegefall

28-jähriger Autofahrer war zur falschen Zeit am falschen Ort, Alkolenker verurteilt.
Feldkirch Am 9. März dieses Jahres kam es auf Höhe des Liebherr-Werkes in Nenzing gegen 17.50 Uhr zu einem schweren Unfall. Ein damals 41-jähriger Baufacharbeiter fuhr nach einem Fußballspiel und einer Geburtstagsfeier Richtung Bludenz. Zur selben Zeit war ein 28-jähriger Nenzinger Richtung Feldkirch unterwegs. Der mit 1,6 Promille alkoholisierte Baufacharbeiter geriet mit 80 km/h auf die Gegenfahrbahn. Der junge Mann reagierte, bremste, fuhr mit rund 20 bis 25 km/h ganz rechts und geriet über den Fahrbahnrand hinaus. All das nutzte ihm nichts.
Frontal in den Gegenverkehr
Der Betrunkene raste in der Rechtskurve mit 80 km/h frontal in den Gegenverkehr. „Ein reibungsloses Passieren der beiden Fahrzeuge wäre an der Unfallstelle problemlos möglich gewesen“, so der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf zur Situation vor Ort.
Durch den heftigen Aufprall wurde das Fahrzeug des 28-Jährigen auf eine angrenzende Böschung geschleudert. Der junge Mann wurde eingeklemmt und musste von der Feuerwehr aus dem völlig zerstörten Fahrzeug geschnitten werden.

Prozess in Feldkirch
Bei der späteren Verhandlung am Landesgericht Feldkirch braucht Staatsanwalt Richard Gschwenter lange, um alle Verletzungen aufzuzählen: Unzählige Knochenbrüche, Leber- und Milzriss, Wirbelfrakturen und am folgenschwersten: ein Schädel-Hirn-Trauma. Monatelang musste der Patient in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden, seit Mai liegt er in Rankweil im Spital im Wachkoma und wird mit 28 Jahren für immer ein Pflegefall bleiben. Die Verteidigung meint zwar, dass die Folgen noch unklar sind, doch die Anklagebehörde und der Opfervertreter Sascha Lumper sind überzeugt, dass der junge Mann nie wieder auf die Beine kommen wird.
Teilbedingte Haftstrafe
Zur Unfallvermeidung führt Unfallsachverständiger Wolf aus, dass der 28-Jährige damals gar nichts tun konnte, um seinem Schicksal zu entrinnen. Der Alkolenker – ebenfalls eine klare Sache – hätte einfach auf seiner Fahrbahn bleiben müssen. Der bislang Unbescholtene, der seit 30 Jahren in derselben Firma arbeitet, wird zu 15.000 Euro Teilschmerzengeld verurteilt. An finanziellen Forderungen wird allerdings noch einiges auf ihn zukommen. Zudem verhängt Richter Alexander Wehinger zwölf Monate Haftstrafe, vier davon unbedingt. Voraussichtlich wird eine Fußfessel gestattet, womit der Verurteilte weiterarbeiten kann. Er verdient 2800 Euro netto monatlich. Doch er wird bald zum dritten Mal Vater und hat Schulden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.