Gericht: Cannabiszüchter von “Clowns” ausgeraubt

30-Jähriger wurde erst überfallen, danach selbst angeklagt und verurteilt.
Feldkirch „Mein Mandant ist froh, dass das jetzt alles ein Ende hat“, schildert Verteidiger Florin Reiterer in seinem Eröffnungsplädoyer am Landesgericht Feldkirch die Situation des Angeklagten. Zuletzt war der 30-Jährige nur mehr ein Wrack, ferngesteuert durch den beinahe durchgehenden Marihuanakonsum und nur noch benebelt und berauscht.
Nachdem die Polizei den Cannabiskonsumenten und -produzenten ausgeforscht hatte, begann er seine Therapie, hat jetzt einen Job als spezialisierter, gefragter Handwerker und verdient ganz gut. Von den Drogen ist er weg, nie mehr will er damit etwas zu tun haben, beteuert der junge Mann. „Ich habe coole Kollegen, die Arbeit macht mir Spaß und ich stelle mich freiwillig den Drogenkontrollen“, macht der Beschuldigte einen guten Eindruck. Dabei war es ein durchaus angsteinflößendes Szenario, das die Abstandnahme von den Drogen mit sich brachte.
Cannabisplantage in Zelten
Begonnen hatte die Cannabiszucht in seiner Wohnung im Großraum Bregenz für den Eigenkonsum. Der Mann pflanzte mehrere Exemplare für sich selbst. Gezüchtet wurde in der Wohnung, professionell kultiviert in entsprechenden Zelten. Erstens, um die Geruchsbelästigung zu vermeiden und zweitens, damit die Pflanzen gut gedeihen. Aus einem Zelt wurden drei, aus 16 Pflanzen wurden 119. Dann wurde der Mann eines Nachts durch ein Geräusch erschreckt. Seine Tür wurde aufgebrochen. Mehrere als Clown maskierte Einbrecher standen bei ihm in der Wohnung und raubten ihm die Ware. Einer der Männer wurde in Deutschland geschnappt. Bald gestanden die Räuber die Tat und gaben die Adresse des Opfers bekannt. Das Opfer selbst hatte den Raub seiner geliebten Cannabispflanzen verständlicherweise nicht angezeigt. Die Polizei kam vorbei, um den Mann als Zeugen einzuvernehmen.
Alles aufgeflogen
Schlussendlich hatte es keinen Sinn mehr, aus dem Anbau ein Geheimnis zu machen. Der Akt ist voller Bilder. Sattes Grün, wohin das Auge blickt. Stauden in beachtlicher Höhe, Be- und Entlüftung, Lampen, optimale Bedingungen für Cannabisanbau. „Die Gefängnisse sind voll und wenn jemand selbstständig den Weg zur Resozialisierung so erfolgreich eingeschlagen hat, sollte man ihn nicht wieder herausreißen“, so Anwalt Reiterer abschließend. Die Strafe mit vier Monaten auf Bewährung plus 3600 Euro Geldstrafe trägt dem Rechnung. Das Urteil ist rechtskräftig.