Über wehrhafte Namensträger

Jetzt ist die Homepage online: Wie sich ein Dornbirner Ehepaar gegen das Adelsaufhebungsgesetz wehrt.
Dornbirn Sie setzten sich zur Wehr, geht es doch um ihren Namen, der jetzt mit drei Buchstaben weniger im Pass stehen soll. Das Ehepaar, die Dornbirnerin Christel Troll-von Steiger und der Schweizer Veterinär Niklaus von Steiger mit Wohnsitzen in der Schweizer Hauptstadt Bern und in Dornbirn, bedeutet das „von“ ihres Namens jedoch einiges. Das Paar kämpft seit der Eheschließung im Mai 2017 darum, den gleichen Namen „von Steiger“ tragen zu können. Er dürfe als Schweizer das „von“ weiter tragen. Sie als Österreicherin nicht. In Bern beantragte Christel Troll-von Steiger auf der österreichischen Botschaft ihren Pass. Und das Adelsaufhebungsgesetz sollte bei ihr ebenfalls greifen: Im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) wurde ihr Nachname auf Troll-Steiger geändert. Die VN berichteten.
Nun wurde dem Ehepaar in der Sache „ein eingeschriebenes Schreiben vom Bauamt der Stadt Dornbirn” zugestellt. Das Schreiben enthält einen auf sechs Seiten “begründeten ablehnenden Bescheid unserer Säumnisbeschwerde in Sachen Antrag auf Wiedereröffnung des Parteiverhörs, respektive pro forma der Rückberichtigung des Namens wegen Verfahrensfehlern“, so von Steiger. „Man beschied uns, dass wir seinerzeit auf den nicht zustellbaren Bescheid vom September 2017 hätten Beschwerde erheben können. Wie soll das geschehen, wenn der Inhalt des Bescheides nicht bekannt ist?“, fragt er sich. „Wir werden gegen diesen aktuellen Bescheid des Nichteintretens auf unsere Beschwerde rekurrieren und eine Beurteilung durch die nächste Instanz verlangen“, gibt er sich kämpferisch.
Jetzt hat der Schweizer die neue Website Adelsaufhebungsgesetz.at aktiviert. Er will damit von der „Namenskastration“ betroffene Österreicher zusammenbringen und über ihre Aktivitäten informieren. Weiter weiß von Steiger, dass sich eine weitere betroffene Familie in einem offenen Brief an die Nationalratsabgeordneten gewendet habe. Einige Gruppenmitglieder kämpfen an vorderster Front für das Anliegen der durch das Gesetz betroffenen Österreicher. Nikolaus von Steiger: ” Zudem ist eine Beschwerde einer anderen Familie gegen die Namensverstümmelung in Straßburg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. “
Adelsaufhebungsgesetz
Am 3. April 1919 als Reaktion auf das Ende der Monarchie von der Nationalversammlung der Ersten Republik verabschiedet. „…Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden.“ – so der Titel des Gesetzes. Niemand sollte aufgrund seines adeligen Titels Privilegien im jungen Staat genießen.
Unter adelsaufhebungsgesetz.at sowie unter der gleichnamigen Facebookseite werden Interessierte durch die Interessengruppe auf den neuesten Stand der Bemühungen gebracht.