Verkehrsrowdy? Sicherheitsexperte und Rechtsanwalt treffen sich vor Gericht

Rechtsanwalt soll auf Autobahn bedrängt und ausgebremst worden sein.
Feldkirch 130 km/h und das mit einem halben Meter Abstand zu einem anderen Auto. Danach ein gefährliches Bremsmanöver. Das behauptet zumindest der als Zeuge vor Gericht erschienene Rechtsanwalt. Heute ist er in eigener Sache da. Im Oktober vergangenen Jahres fuhr er am frühen Abend auf der A14, als ihm während eines Überholvorgangs ein Auto äußerst knapp auffuhr. Lichthupe und knapper Abstand hätten ihn bewogen, dann wieder nach rechts zu fahren und den Drängler vorbeizulassen.
Notbremsung
Als er sich wieder auf der rechten Fahrspur eingereiht hatte, sei der Verkehrsrowdy ebenfalls nach rechts gezogen und habe vor ihm gebremst, so der 50-jährige Rechtsanwalt. Nicht extrem stark, aber doch, jedenfalls habe er eine Notbremsung machen müssen, er sei außer sich gewesen. Er habe gezittert, weil die Situation so gefährlich gewesen sei, zudem habe er Kinder im Auto dabeigehabt. Der Angeklagte ist ebenfalls völlig „von den Socken“. Er kennt sich aus mit „Sicherheit“. „Ich bin doch nicht lebensmüde und fahre so knapp auf“, kann er schon diesen Punkt nicht glauben. Offenbar existiert ein ähnliches Auto, sogar mit ähnlichem Kennzeichen in Vorarlberg. Sogar seine Familie würde dies hin und wieder mit dem seinen verwechseln, so der Beschuldigte.
Kuriose Situation
Schlussendlich kommt es zum Freispruch. Das Gericht geht von keiner Verwechslung aus. Doch was das „Ausbremsen“ betrifft, schien dieses nicht in der geschilderten Form stattgefunden zu haben. Auffahren und Lichthupe sind keine „Gewalt“ im rechtlichen Sinne und deshalb ist der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.