Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Saftig

VN / 09.06.2020 • 08:59 Uhr

Nach dem Erkennen des hohen Coronainfektionsrisikos wurde in Österreich zügig eine massive Einschränkung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens verfügt und damit eine Überlastung der Behandlungsmöglichkeiten wie beispielsweise in der Lombardei verhindert. Vor allem selbst kleinere Menschenansammlungen wurden zeitweilig verboten und das Abstandhalten bzw. Maskentragen wird uns ohnedies noch längere Zeit begleiten. Naturgemäß war es notwendig, dies durch die Polizei zu überwachen und bei Übertretungen auch Strafen auszusprechen.

„Im Durchschnitt betrug die Strafhöhe 430 Euro.“

In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage kam dazu nun Überraschendes zum Vorschein. Bis 30. April, also faktisch in einem einzigen Monat, wurden allein in Vorarlberg 1469 Strafen mit insgesamt 627.760 Euro ausgesprochen. Im Durchschnitt betrug die Strafhöhe also rund 430 Euro. Das ist, auch wenn die „Aktion scharf“ des Innenministers gewirkt hat, ganz schön saftig, vor allem wenn es Personen mit geringem Einkommen wie beispielsweise Lehrlinge betraf. Im Vergleich dazu kostete in Vorarlberg 2018 eine (oft ebenfalls potenziell lebensgefährdende) Übertretung der Straßenverkehrsordnung durchschnittlich lediglich 145 Euro je Strafverfahren. Dabei sind die zahlreichen billigeren Organmandate bei geringeren Verstößen gar nicht mitgerechnet. Heftig umstritten und vielfach noch von den Verwaltungsgerichten zu klären ist inzwischen die Frage, ob alle nach den Coronaverordnungen eingeleiteten Strafverfahren und Strafhöhen überhaupt rechtmäßig waren.

Und weil gerade von Überraschendem die Rede ist: In den ersten Befragungen des Ibiza-Untersuchungsausschusses wurde offenbar, dass die Justizministerin nicht nur sehr spät, sondern zudem überhaupt erst durch Medienberichte davon erfuhr, dass das Innenministerium schon wochenlang im Besitz des auch von der Justiz intensiv gesuchten Videos war. Dass offenbar ein davon wissender leitender Beamter ihres Hauses die Ministerin ins Leere laufen ließ, passt zu den Verhaltensauffälligkeiten im Bereich verschiedener Wiener Staatsanwaltschaften. Zunächst sorgte die vom Generalsekretär des damaligen Innenministers Kickl bei der Staatsanwaltschaft angeleierte überfallsartige Hausdurchsuchung beim eigenen Geheimdienst für internationales Aufsehen, dann folgten wechselseitige Strafanzeigen und jetzt werden zwischen Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaft Wien und Korruptionsstaatsanwaltschaft Grabenkämpfe ausgetragen, wie mit dem Strache-Video umzugehen ist.

Wenn das so weitergeht, wird der parlamentarische Untersuchungsausschuss noch lange darauf warten müssen, auch wenn es für das Kernthema der Untersuchung – politischer Spenden-, Posten- und Auftragsschacher – von voyeuristischer Neugier abgesehen vermutlich nicht viel Neues bringen wird.

Jürgen Weiss

juergen.weiss@vn.at

Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.