Cleverer Vorschlag
Als der Verfassungsgerichtshof vor zwei Jahren die Möglichkeiten direkter Demokratie in den Vorarlberger Gemeinden stark eingeschränkt hatte, war der Landtag zunächst ziemlich schmähstad. Dass Bürgerinnen und Bürger auch ohne Sanktus der Gemeindevertretung eine Volksabstimmung veranlassen können, wurde als verfassungswidrig angesehen und eine Wiederbelebung dieser Möglichkeit durch eine Änderung der Bundesverfassung hat sich bald als kurzfristig unrealistisch herausgestellt. Das ist insoweit bemerkenswert, als sich im Regierungsprogramm 2017 von Bundeskanzler Kurz das Vorhaben fand, auf Bundesebene bei einem nicht umgesetzten Volksbegehren eine Volksabstimmung entscheiden zu lassen. Interessant ist auch, dass die für Vorarlberg aufgehobene Regelung im Burgenland und in der Steiermark in vergleichbarer Form nach wie vor – weil dort nicht angefochten – in Kraft ist.
„Das hat eine hohe vorbeugende Wirkung.“
Mit einer gemeinsamen Aktion haben die drei Oppositionsparteien im Landtag kürzlich einen Antrag eingebracht, mit einem cleveren Vorschlag die direkte Demokratie in den Gemeinden doch wieder stärken zu können. Wenn die Gemeindevertretung ein Verlangen auf Volksabstimmung nicht ausdrücklich ablehnt (also auf ein Veto verzichtet), kommt sie demnach zustande. Lehnt sie eine Volksabstimmung ab, muss es wenigstens eine Volksbefragung geben. Das ist zwar ein etwas holpriger Umweg, aber ein Vorschlag, der aus den gegebenen Möglichkeiten das Beste macht. Ernsthafte Einwände wurden bisher nicht bekannt, sodass wohl nichts gegen einen entsprechenden Landtagsbeschluss spricht.
Dabei soll nicht übersehen werden, dass wie in der Schweiz der Schwerpunkt direkter Demokratie darin liegt, die Letztentscheidung über strittige Beschlüsse in die Hände der Bevölkerung zu legen und das von ihr auch durchsetzen zu können. Ob ein konkreter Beschluss tatsächlich in Kraft treten soll, lässt sich mit einem Ja oder Nein gut klären. Schwieriger wird es, komplexere Themen ohne Vorberatung entscheiden zu wollen. Die Lösung von Problemen lässt sich oft nicht auf klare Alternativen reduzieren, sondern setzt Verhandlungen und Kompromisse voraus.
Instrumente direkter Demokratie sind auch in der Schweiz nicht die Regel politischer Entscheidungen, aber eine wichtige Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, Weichenstellungen selbst in die Hand zu nehmen (sich laut Max Frisch in seine eigenen Angelegenheiten einmischen zu können). Das ist eine Rute im Fenster der politisch Verantwortlichen, nicht an der Bevölkerung vorbei Entscheidungen zu treffen, und hat somit eine hohe vorbeugende Wirkung.
Jürgen Weiss
juergen.weiss@vn.at
Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.
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