Jugendliche biss Polizisten in den Arm

VN / 03.03.2023 • 06:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die Angeklagte ließ sich schon einiges zuschulden kommen.<span class="copyright">VN/HUMMER</span>
Die Angeklagte ließ sich schon einiges zuschulden kommen.VN/HUMMER

Mehrfach Vorbestrafte kommt noch einmal mit der Freiheit davon.

Von Raffael Hummer

Feldkirch Im Vollrausch „kostete“ eine 17-jährige Unterländerin vom Arm eines Polizisten. Sie wollte sich wohl gegen die Fixierung durch den Beamten wehren. Der Biss schien ihr die beste Lösung. Nun muss sie sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

Selbst gibt sie an, keine Erinnerung an den Vorfall zu haben. Trotzdem bekennt sich die Jugendliche zu Beginn der Verhandlung schuldig. „Die Polizisten werden schon recht haben“, meint die 17-Jährige. Jedoch merkt ihre Verteidigerin Christina Lindner an, ihre Mandantin habe aus Notwehr gehandelt. Mit seinem Fixiergriff habe der gebissene Polizist der Jugendlichen nämlich die Luft abgedrückt.

Die Angeklagte zusammen mit ihrer Tante, Anwältin und Bewährungshelferin vor dem Verhandlungssaal. <span class="copyright">VN/HUMMER</span>
Die Angeklagte zusammen mit ihrer Tante, Anwältin und Bewährungshelferin vor dem Verhandlungssaal. VN/HUMMER

„Schon möglich“, gesteht der betroffene Beamte als Zeuge ein, „Absicht war es aber keine.“ Die Angeklagte habe zu dem Zeitpunkt „sämtliche emotionalen Zustände“ durchgemacht, von aggressiv über beleidigend bis hin zu weinerlich. Er wollte sie vor sich selbst schützen, sagt er weiter aus. Denn die Beschuldigte habe sich selbstgefährdend verhalten und ihren Kopf gegen die Wand eines Rettungswagens geschlagen.

Blumen und Schokolade

Der Polizist hat am rechten Unterarm immer noch einen Abdruck von dem Biss. In ihren Augen habe er damals gesehen, dass die Angeklagte „nicht da“ war. Mittlerweile aber habe er das wahre Gesicht der Unterländerin erkannt. Denn diese sei mit Blumen und Schokolade auf die Polizeistation gekommen, um sich zu entschuldigen. Für den Beamten das erste Mal, dass sich ein Angreifer bei ihm entschuldigt. Dort schien die Beschuldigte „eine angenehme Person“ zu sein. Auch 250 Euro hatte sie als Schmerzensgeld dabei. Dieses nahm er aber erst während der Verhandlung an.

„Sie ruckeln kräftig an der Gefängnistür“

Die junge Frau hat nicht zum ersten Mal gegenüber von einem Richter Platz genommen. So wurde sie schon mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und nicht zuletzt wegen Raubs. Für diese Vergehen fasste sie schon eine Haftstrafe auf Bewährung aus. Doch auch dieses Mal zeigt Richter Richard Gschwendter noch einmal Nachsicht. Da sie in der Bewährung Fortschritte mache, ergäbe es wenig Sinn, sie aus ihrem sozialen Umfeld zu reißen. Trotzdem mahnt er die Angeklagte: „Sie ruckeln kräftig an der Gefängnistür, das ist brutal.“ Das nicht rechtskräftige Urteil lautet 10 Monate bedingte Haftstrafe und eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro.

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