Acht Jahre Haft wegen Kokaindeals

32-jähriger Italiener bestellte Suchtgift mit Kryptohandy.
Feldkirch Freitagvormittag am Landesgericht Feldkirch: Flankiert von zwei Justizwachebeamten betritt ein sportlich bekleideter Mann mit Handschellen den Verhandlungssaal. Das vergangene Jahr hat er in Untersuchungshaft verbracht. Nun muss er sich vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christoph Stadler in einem Strafprozess rund um Suchtgiftdeals verantworten. Im Falle einer Verurteilung droht dem 32-jährigen Italiener eine lange Haftstrafe – denn es geht um mehrere Kilo Kokain.
Schwere Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nun unter anderem vor, zwischen Dezember 2020 und Dezember 2021 fünf Kilo Kokain aus der Schweiz nach Vorarlberg liefern haben zu lassen und auch Suchtgiftdeals durchgeführt zu haben. Insgesamt geht es im Prozess um 6,5 Kilo Kokain mit einem Reinheitsgehalt von fast 90 Prozent und eine geringe Menge Cannabis. Außerdem wurden Cannabiskraut, -harz und etwas Kokain in seiner Wohnung sichergestellt.
Chatprotokolle ausgewertet
Was den Eigenkonsum betrifft, so zeigt sich der 32-Jährige, der zuletzt im Oberland wohnhaft war, geständig. „Während Corona hat er wieder angefangen zu rauchen und zu konsumieren“, erklärt Verteidiger Clemens Achammer. Bis zur Festnahme arbeitete der Italiener in einem Handwerksberuf und verdiente
950 Euro. Dass sein Mandant irgendetwas mit dem Kauf oder Verkauf von mehreren Kilo Kokain zu tun gehabt habe, bestreitet der Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich und unter anderem auf Auswertungen von Chatprotokollen eines sogenannten Kryptohandys, mit dem der Angeklagte das Kokain bzw. die Deals organisiert haben soll. Diese Art von Mobiltelefonen gelten als überwachungssicher, können aber mithilfe einer speziellen Software ausgewertet werden.

„Wenn etwas falsch gemacht wurde, ist ein Geständnis ein Milderungsgrund“, richtet Richter Stadler noch einmal direkt das Wort an den Mann auf der Anklagebank. Bis zu 15 Jahre Haft könnten bald über ihn verhängt werden. Doch der Angeklagte bleibt dabei und bestreitet alle Vorwürfe außer dem Eigenkonsum. Auch sonst hat er nichts mehr hinzuzufügen.
Nach mehreren Verhandlungsstunden verkündet der Richter schließlich das Urteil des Schöffensenats: Acht Jahre Gefängnis setzt es für den 32-jährigen Angeklagten. Ein Jahr hat er in der U-Haft bereits abgesessen.
Urteil nicht rechtskräftig
„Das ergibt alles ein rundes Bild“, sagt der Vorsitzende und spricht unter anderem noch einmal über die Drogenabhängigkeit des Angeklagten und dessen Vorstrafen. „Bei diesen Mengen hätte es noch eine höhere Strafe geben können.“ Dem Italiener soll aber die Chance gegeben werden, nach der Haft wieder in der Arbeitswelt Fuß fassen zu können. Wie viel Geld mit den Drogendeals umgesetzt wurde, ist unklar. Die Ermittler gehen von rund 240.000 Euro aus.
Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung geben eine Erklärung ab. So gibt es drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.