Trunkenbold im Dauerkonflikt mit der Polizei

Festgenommen, dann kaum freigelassen und schon wieder in Haft: Die Eskapaden eines Oberländers.
Feldkirch Ob er denn wisse, worum es in der Verhandlung überhaupt gehe, will Richterin Silke Sandholzer vom 28-jährigen Angeklagten gleich zu Beginn des Prozesses am Landesgericht Feldkirch zunächst einmal wissen. „Mehr oder weniger“, erwidert der Oberländer.
Eher weniger, wie sich bei der folgenden Einvernahme herausstellen sollte. Klaffen da doch große Löcher und nicht nur Lücken im Erinnerungsvermögen des Beschuldigten. Der Grund für sein Blackout: Er hatte seine Taten damals im Vollrausch begangen.
„Nur für eine Spritztour”
Da hilft ihm die Richterin auf die Sprünge und spricht den 1. Jänner an. Am Neujahrstag hatte der 28-Jährige schwer betrunken ein Fahrzeug der Lawinen- und Wildbachverbauung in Betrieb genommen. Unbefugt natürlich. „Doch nur für eine Spritztour“, schießt es dem Angeklagten plötzlich in den Kopf. „Das Auto war unversperrt und der Schlüssel im Fahrzeug. Ich wollte gerade mal ein Runde fahren und den Pkw dann wieder beim Parkplatz abstellen“, sagt er.
Wäre er dabei nur nicht schnurstracks in eine Kontrolle der Polizei geraten. Denn damit nahm gleichzeitig ein regelrechter Zyklus von Scherereien mit den Gesetzeshütern seinen Anfang. Zunächst widersetzte sich der berauschte Oberländer der Festnahme, riss sich von den Beamten los und versuchte zu fliehen. Seine Flucht endete in der Arrestzelle.

Innerhalb weniger Stunden wurde der Mann zwei Mal festgenommen. Symbol/polizei
Nach dem Wodka ins Spital
Nach seiner Entlassung am nächsten Morgen sollte seine Freiheit nur kurz währen. Es war noch am selben Tag: Nach dem Leeren einer Flasche Wodka landete der Oberländer im Landeskrankenhaus und geriet dort erneut in Konflikt mit der Polizei. Mit erhobener Faust lief er auf einen Beamten zu und schmetterte ihm dabei unflätigste Drohungen zu. Und schon wieder klickten die Hand-schellen.
Erst Alkohol, dann Drogen
Vor Gericht beteuert der 28-Jährige: „Ich lebte damals schon eineinhalb Jahre auf der Straße. Erst war da der Alkohol, dann kamen auch noch Drogen hinzu. Ich war nicht mehr ich selbst und weiß nicht mehr, was ich tat. Jetzt aber habe ich wieder ein Dach über dem Kopf und mich selbst im Griff. Es tut mir alles so leid.“
Gutachten hatten bescheinigt, dass der Angeklagte die Taten im Vollrausch begangen hatte. Dementsprechend auch das Urteil der Richterin wegen des Begehens strafbarer Handlungen im Vollrausch. Der 28-Jährige wird zu einer unbedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à vier Euro, also insgesamt 1200 Euro verurteilt.