Rentner raste auf Naturwächter los

Nach einem Streit in einem Naturschutzgebiet musste sich ein 79-Jähriger vor Gericht verantworten.
Von Robert Weber
Feldkirch Eine Spritztour in einem Naturschutzgebiet endete für einen 79-jährigen Pensionisten vor Gericht. Laut Anklage soll er dabei Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet und versucht haben, einen Naturwächter mit seinem Fahrzeug zu verletzen.
Der Staatsanwalt schilderte vor Gericht, der Pensionist sei mit seinem Auto in dem Naturschutzgebiet unterwegs gewesen, als er von einem Naturwächter angehalten worden sei. Dieser habe sich ordnungsgemäß ausgewiesen.
Als “dummen Hund” beschimpft
Die Situation sei eskaliert, als der 79-Jährige angab, lediglich eine Spritztour zu machen. Der ehrenamtliche Naturwächter habe daraufhin ein Foto vom Kennzeichen und vom Lenker anfertigen wollen. In diesem Moment hätte ihn der Angeklagte als “dummen Hund” beschimpft und Gas gegeben. Der Naturwächter konnte nur durch ein Ausweichen im letzten Moment eine Kollision verhindern.
Der 79-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. “Das ist alles Blödsinn”, erklärte er. Den Vorfall schilderte der Pensionist deutlich anders. Er sei in dem Gebiet unterwegs gewesen, als er am Fahrbahnrand ein Fahrzeug bemerkte. In der Annahme, es handle sich um eine Panne, sei er stehen geblieben.
Als sich der Naturwächter dem Fahrzeug des Angeklagten näherte, befürchtete dieser, er wolle ihm die Kennzeichen abnehmen. Daraufhin ließ er lediglich den Motor aufheulen. In diesem Punkt zeigte sich der Senior geständig, betonte jedoch, sein Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt bewegt zu haben. Auf die Frage des Richters Theo Rümmele, ob sich der Naturwächter ordnungsgemäß auswies, antwortete der Angeklagte: “Ich habe weder einen Ausweis noch sonstige Erkennungsmerkmale gesehen.”
Zeuge spricht von Angriff
Der Zeuge zeichnete ein anderes Bild des Geschehens. Er habe sich deutlich zu erkennen gegeben, der Angeklagte soll jedoch nicht hingesehen haben. Da sich der 79-Jährige nicht ausweisen wollte, habe der Wächter beschlossen, ein Foto vom Kennzeichen sowie vom Lenker anzufertigen. Dazu sei es jedoch nicht mehr gekommen. Der Angeklagte habe Gas gegeben und auf ihn zugesteuert.
Der Richter sprach den Pensionisten im Sinne der Anklage schuldig. Er wurde zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (300 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt, wobei die Hälfte bedingt nachgesehen wurde. Da der Angeklagte weder Einsicht noch Reue zeigte, kam eine Diversion nicht in Betracht. Das Urteil ist rechtskräftig.