Diese Regeln gelten für Listenhunde in Vorarlberg

Nach dem tödlichen Angriff eines Hundes in Oberösterreich werden Forderungen nach neuen Einschränkungen laut.
Bregenz Der Aufschrei in ganz Österreich war unüberhörbar: Der tödliche Angriff eines sogenannten Listenhundes in Oberösterreich Anfang der Woche bewegt die Menschen. Rufe nach strengeren Regeln werden laut, denn in jedem Bundesland gelten andere Vorschriften. Während mancherorts gar keine Auflagen gelten, gibt es in anderen Bundesländern Listen. Doch die sind teils sogar unterschiedlich. Wie stellt sich die Lage eigentlich in Vorarlberg dar?
Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Die zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. In Bregenz beispielsweise werden jedes Jahr im Schnitt zwei bis drei Anträge zur Haltung eines Listenhundes gestellt.

Neun Listenhunde in Bregenz gemeldet
“Derzeit sind neun Tiere, deren Rasse in der Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden aufgelistet, beziehungsweise angeführt ist, in Bregenz registriert”, teilt die Stadt auf VN-Nachfrage mit. Eine Auskunft darüber, wie viele Kampfhunde in Bregenz derzeit tatsächlich gehalten werden, könne jedoch nicht getroffen werden, da es auch hier – wie in vielen anderen Bereichen – eine nicht bekannte Dunkelziffer an Hundehalter:innen gebe, die bei der Behörde keinen Antrag zur Haltung stellen.
Und worauf kommt es bei einer solchen Bewilligung an? “Sie darf nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nur dann erteilt werden, wenn die sichere Verwahrung des Tieres gewährleistet ist, durch die Haltung keine unzumutbare Belästigung zu erwarten ist und Interessen des Tierschutzes der Haltung nicht entgegenstehen”, heißt es vonseiten der Stadt. Voraussetzung ist zudem, dass der Hundehaltende über ausreichend Sachkenntnisse verfügt. “Im Regelfall erfolgt der Nachweis der ausreichenden Sachkunde durch die Vorlage einer Bestätigung über die Absolvierung eines entsprechenden Sachkundekurses.” Solche Kurse werden zum Beispiel zweimal im Jahr bei der Volkshochschule angeboten. Zudem muss das Tier Sozialverträglichkeit und Gehorsam in Form einer Begleithundeprüfung des Österreichischen Kynologenverbandes nachweisen.
Listenhunde in Vorarlberg
Als Listenhunde gelten:
– Bullterrier
– Staffordshire Bullterrier
– American Staffordshire Terrier
– Mastino Napoletano
– Mastin Espanol
– Fila Brasileiro
– Argentinischer Mastiff
– Mastiff
– Bullmastiff
– Tosa Inu
– Bordeaux Dogge
– Dogo Argentino
– Ridgeback
– Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
– Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen

Anträge nur selten abgewiesen
Die Abweisung eines Antrages und somit eine Ablehnung der Bewilligung finde nur dann statt, wenn inhaltliche Voraussetzungen für eine positive Erledigung nicht erfüllt sind und auch nicht erfüllt werden können, teilt die Stadt mit. “Das ist nur ganz selten der Fall.” Im Einzelfall können bei Listenhunden aber Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben werden.