Siebenjährigen mit Modelleisenbahn angelockt und sexuell missbraucht

Pensionist sagte zu 7-Jährigem, er würde ihm seine Modelleisenbahn zeigen. Daraufhin vergriff er sich an dem Kind.
Von Mia Hämmerle
Feldkirch Ein 62-Jähriger lockte im Oktober vergangenen Jahres seinen 7-Jährigen Nachbarsjungen heimtückisch zu sich in die Wohnung. Nachdem er ihm die Modelleisenbahn gezeigt hatte, bat er den Jungen, ihm Turnübungen vorzumachen. Er zog den Buben teilweise aus und begrapschte ihn. Als die Mutter, die nach ihrem Kind suchte, an der Tür klingelte, wurde die Tat unterbrochen.
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“Weiß nicht, was in mich gefahren ist”
Der Pensionist bekennt sich am Landesgericht Feldkirch des sexuellen Missbrauchs vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer schuldig. “Ich weiß nicht, was da in mich gefahren ist”, sagt der Angeklagte, “ich kann es nicht wieder gut machen, aber es tut mir trotzdem wahnsinnig leid.” Er wolle sich unbedingt therapeutische Hilfe holen, um sicherzugehen, dass so etwas nicht wieder passiert.
Plötzliche Anziehung
Die Frage der Richterin, ob er sich sexuell zu kleinen Mädchen und Jungen hingezogen fühle, fällt dem Angeklagten schwer zu beantworten. Früher habe er sehr viel mit Kindern zu tun gehabt und nie derartige Gedanken gehabt. In der Therapie möchte er der Ursache dieser plötzlich auftretenden Gedanken auf den Grund gehen. 2007 war der damals 46-Jährige bereits wegen sexuellem Missbrauch an einem Mädchen angeklagt worden, doch er wurde freigesprochen.
Kind ist sehr ängstlich
“Das ist eine sehr sehr schwierige Frage”, sagt die Mutter des Opfers, als sie von Richterin Silke Sandholzer gefragt wird, wie es ihrem Sohn gehe. Er sei ganz anders, sie müsse viel strenger mit ihm sein, er sei schlechter in der Schule und körperlich aggressiv. Er brauche zwei Stunden zum Einschlafen. Außerdem habe er oft Angst und wolle nicht mehr alleine in einem Raum sein. Die 31-Jährige ist sichtlich mitgenommen und verzweifelt. “Er hat oft Fragen gestellt, vor allem ‘Wo ist er jetzt?’ und ‘Was wenn er anderen Kindern was antut?'”, sagt die Mutter. Als sie ihrem kleinen Sohn erklärt habe, dass der Täter sich in U-Haft befinde, sei das Kind etwas beruhigter gewesen.
Heimtückisch angelockt
“Sie haben den Jungen heimtückisch in Ihre Wohnung gelockt in dem Wissen, dass sie etwas anderes vor haben, als ihm die Eisenbahn zu zeigen”, sagt die Richterin, “Dabei haben Sie Ihr eigenes Bedürfnis über das eines 7-jährigen Jungen gestellt.” Diese Tat habe Auswirkungen auf das ganze Leben des Kindes. Das reumütige Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und die Bereitschaft zur Therapie gelten als Strafminderungsgründe.
Das Urteil
Der Schöffensenat erklärt den Angeklagten für schuldig. Der Feldkircher wird zu sechs Monaten unbedingter Freiheitsstrafe und zwölf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Er hat 2000 Euro Schadenswiedergutmachung zu zahlen. Außerdem muss er für drei Jahre lang eine Therapie in Anspruch nehmen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, da Staatsanwalt Johannes Hartmann drei Tage Bedenkzeit fordert.