Vater droht minderjährigem Sohn mit speziellem Gefängnis für Kinder

Rumäne wollte mit Drohung verhindern, dass sein minderjähriger Sohn erzählt, was Zuhause passiert.
Von Mia Hämmerle
Feldkirch “Wenn du weiter erzählst, dass du von deiner Stiefmutter geschlagen wirst, kommst du in ein spezielles Gefängnis für Kinder”, soll der angeklagte Vater zu seinem Sohn gesagt haben. Der 46-Jährige streitet die Beschuldigungen vehement ab. Er habe das nie gesagt, sagt der Beschuldigte zu Richter Theo Rümmele am Landesgericht Feldkirch. Sein Sohn sei wohl von jemandem beeinflusst worden, das zu erzählen.
Erzählung auf dem Pausenhof
Die Volksschullehrerin des Kindes machte im Juni 2022 eine Aussage bei der Polizei, nachdem es ihr auf dem Pausenhof von dem Vorfall erzählt hatte. “Er hat mich gefragt, ob es stimmt, dass er ins Gefängnis muss”, sagt die Zeugin. Sie habe ihn dann gefragt, wie er darauf komme. Das Kind soll ihr daraufhin erzählt haben, dass sein Papa das zu ihm gesagt habe. Sie habe ihm dann erklärt, dass es bei uns gar keine Gefängnisse für Kinder gebe und er sich keine Sorgen machen müsse.
Bemühtes und ehrliches Kind
Die Zeugin schildert auf Nachfrage des Staatsanwaltes, dass der Bub ein sehr bemühtes und ehrliches Kind sei. Aufgrund seiner grundsätzlichen Ehrlichkeit und der Tatsache, dass der Junge anderen Lehrpersonen ähnliche Dinge erzählt habe, hält sie ihn für sehr glaubwürdig. Worauf der Angeklagte sehr energisch reagiert. Er fragt die Zeugin, welche Beweise sie habe und stellt ihre Glaubwürdigkeit infrage.
Von Zuhause ins Kinderdorf
Mittlerweile wohne das Kind nicht mehr Zuhause, sondern im Kinderdorf. Die Dolmetscherin, die regelmäßigen Kontakt zu dem Sohn des Angeklagten habe, gibt an, dass es ihm dort richtig gut gehe. “Ja, er kann richtig aufblühen”, bestätigt auch der Privatbeteiligtenvertreter des Opfers.
Zu Geldstrafe verurteilt
Der rumänische Staatsbürger wird von Theo Rümmele wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1760 Euro verurteilt. Die Hälfte, also 880 Euro, wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Er muss nun 110 Tagessätze à 8 Euro, insgesamt 880 Euro, zahlen. Auch wenn er nichts getan habe, nehme er das Urteil an, meint der Angeklagte. Somit ist die Entscheidung rechtskräftig.