Schwerkranker freut sich am Gericht über Freispruch

Haus im Privatkonkurs verschwiegen, doch böse Absicht fehlte.
Feldkirch Überpünktlich erscheint der 53-Jährige zum Termin am Landesgericht Feldkirch. Nervös vergleicht er die Nummer am Verhandlungssaal mit der auf seiner Ladung, er atmet schwer, lächelt verlegen und meint: „Ich bin das erste Mal am Gericht.“ Ihm wird versuchte betrügerische Krida vorgeworfen.
Der Arbeiter erzählt, wie sich im Laufe der Jahre die Schulden immer mehr anhäuften, 1991 die Diagnose: Morbus Crohn. Eine in Schüben verlaufende entzündliche Darmerkrankung. Sie machte dem Mann immer wieder einen Strich durch sämtliche Planungen und brachte ihn 2023 sogar ins Spital. Sein Darm war geplatzt, eine Notoperation war nötig, ein halber Meter Darm wurde entfernt. Er hat überlebt, doch danach war es endgültig unmöglich zu arbeiten.
Finanzieller Engpass
Die finanzielle Lage wurde dermaßen aussichtslos, dass sich der 53-Jährige an das IfS wandte und um Beratung bat. Ein Schuldenregulierungsverfahren wurde eingeleitet, der Mann unterschrieb ein Vermögensverzeichnis. Mit seiner Unterschrift bestätigte er, dass seine Angaben vollständig und richtig seien und dass er kein Vermögen verschwiegen habe. Man habe ihn nach Liegenschaften gefragt, aber der Ausdruck „Liegenschaft“ war dem Mann nicht geläufig, weshalb er auch nicht daran dachte, sein Haus in seiner Heimat zu erwähnen. Das Haus hatte er seinen Schwiegereltern überschrieben. Dort hatte er nämlich ebenfalls Schulden. Für die Schenkung des Hauses wurden ihm von seinen Verwandten 30.000 Euro nachgelassen.
Korrigiert
Die Hintergründe werden nochmals genau beleuchtet: „Mein Mandant wollte in seiner Heimat mit dem Verkauf des Hauses seine Schulden bereinigen, hier in Österreich wollte er durch Arbeit den Zahlungsverpflichtungen nachkommen“, setzt sich Verteidigerin Sabine Baldauf für ihren Mandanten ein. Als der Mann zu arbeiten begann, war er lediglich drei Tage angestellt, als ihn plötzliche Schmerzen ins Krankenhaus auf den OP-Tisch zwangen.
„Als mein Mandant auf die unzulässige Weitergabe von Vermögen angesprochen wurde, fuhr er sofort in seine Heimat, machte die Schenkung rückgängig, verkaufte das Haus zum höchstmöglichen Preis und überwies das Geld unverzüglich an das Gericht“, unterstreicht Baldauf die redlichen Absichten des Mannes. Richterin Silke Sandholzer spricht den Angeklagten frei: „Aus meiner Sicht liegt kein strafbares Verhalten vor. Es wurde auch niemand benachteiligt“, so die Begründung. „Das hat meine Anwältin super gemacht“, freut sich der Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.