Audi A6 vor Exekutor versteckt

Rumäne wollte Limousine zum Versteigerungstermin nicht herausrücken.
Feldkirch Der 30-Jährige verdient sein Geld als Arbeiter. Immerhin um die 2400 Euro netto monatlich. Dennoch ist das Geld manchmal knapp, seine Frau ist bei dem gemeinsamen kleinen Kind zu Hause. Schulden häuften sich an. „Meine Frau versuchte zu arbeiten, aber mit dem Kind klappte das nicht“, so der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.
Jedenfalls blieben rund 13.000 Euro unbezahlt, die Gläubiger verloren langsam aber sicher die Geduld und beantragten eine Zwangsversteigerung. Im Juli 2022 kam der Exekutionsbeamte gegen halb neun Uhr morgens bei dem Schuldner vorbei und wollte sehen, was es zu holen gibt. Doch das Objekt, das finanziell noch am vielversprechendsten schien, ein Audi A6, war weg.
Guten Willens
Der Mann, der nicht allzu gut deutsch spricht, erklärt, dass er keinen der Gläubiger schädigen, sondern seine Rückstände umgehend bezahlen wollte. Ohne Dolmetscher habe es unter Umständen auch einige Missverständnisse gegeben, meint die Verteidigerin. Jedenfalls wurde der Schuldner wegen betrügerischer Krida angezeigt. Er erzählt, dass er damals eigentlich einen Zahlschein wollte.
Mithilfe seines Chefs hätte er dann die Schulden bezahlt. Doch Fakt ist, dass der Exekutionsbeamte bei dem Termin jedenfalls nicht den „Kuckuck“ auf dem Audi A6 anbringen konnte und das zu pfändende Fahrzeug zuvor weggefahren wurde.
Einsicht gezeigt
Der Mann zeigt sich einsichtig, dass er sich nicht korrekt verhielt, als er den Wagen von seinem Wohnsitz entfernte. Der bislang Unbescholtene beteuert aber nochmals, dass er sich dafür einsetzte, dass die Schulden umgehend beglichen werden. Am Tag nach dem vergeblichen Pfändungsversuch wandte sich der Arbeiter nämlich an seinen Arbeitgeber, der ihm das Geld vorstreckte und die Schulden seines Angestellten beglich.
Dennoch – wenn der Exekutor vor der Türe steht, darf nichts mehr weggebracht werden – das hat der Angeklagte nun verstanden. Weil er bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, sich einsichtig zeigt und die Schulden auch umgehend bezahlt wurden, kommt er mit einer Diversion davon. Das heißt: keine Vorstrafe, dafür eine Buße von 800 Euro und 150 Euro Pauschalkosten. Bezahlt er fristgerecht, ist die Sache vom Tisch.