29-Jähriger soll randaliert und Freundin mit dem Tod gedroht haben

Vorarlberger wollte im Rausch in die Wohnung seiner Freundin eindringen.
Von Mia Hämmerle
Feldkirch „Mach die Tür auf, sonst bringe ich dich um“, soll der Angeklagte zu seiner Partnerin gesagt haben, als diese ihn nicht in ihre Wohnung ließ. Der mehrfach Vorbestrafte wird am Landesgericht Feldkirch wegen mehreren Vergehen wie Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch angeklagt.
Teilweise geständig
Der dreifache Vater zeigt sich vor Richter Alexander Wehinger teilweise geständig. Es stimme, dass er mit einer Schere die Terrassentür der Wohnung seiner Freundin eingeschlagen habe, bestätigt der Beschuldigte. Die anderen Vergehen, die ihm vorgeworfen werden, habe er allerdings nicht begangen.
Blaue Flecken vom Sex
Vor der Polizei hat der Beschuldigte ehedem gesagt, es könne „sehr gut sein“, dass er seine damalige Freundin, mit der er nun wieder zusammen ist, gegen die Wand gestoßen und gewürgt hat, hält ihm Richter Wehinger vor. Daraufhin meint der 29-Jährige, dass er das nur gesagt habe, da der Polizist unbedingt eine Antwort von ihm wollte. Die blauen Flecken seien in Wirklichkeit nämlich beim Sex passiert, als seine Freundin etwas Neues ausprobieren und gewürgt werden wollte.
Auf die Frage des Richters, wieso die Partnerin bei der Polizei dann angab, dass er sie verletzt hatte, sagt der Angeklagte: „Sie wollte mir eine reinhauen, da ich noch was mit einer anderen am Laufen hatte.“
Drohungen vor Wohnungstür
Ein anderes Mal soll der Angeklagte gegen die Wohnungstür seiner Partnerin gehämmert und geschrien haben. Eine Nachbarin hörte, wie er seine Freundin bedrohte, dass er sie töten würde, wenn sie ihm die Tür nicht öffne. „Er war außer Rand und Band“, sagt die Zeugin. Der Angeklagte sagt, er habe nicht gesagt, „sonst bringe ich dich um“, sondern „sonst bringe ich mich um“. Das klinge ja sehr ähnlich.
Freispruch
Die Partnerin des Beschuldigten nimmt ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch, da sie mit dem Beschuldigten ein gemeinsames Kind hat. Aufgrund dessen ist die Beweislage sehr dünn und der Vorbestrafte wird von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung, der Hausfriedensbrüche und der Körperverletzung im Zweifel freigesprochen.
Er wird allerdings wegen Sachbeschädigung zu 200 Tagessätzen à vier Euro, insgesamt 800 Euro, verurteilt. Außerdem muss er den Schaden am Fenster in Höhe von knapp 650 Euro ersetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.