20-Jähriger versorgte minderjährige Freundin mit Drogen

Sechsfach Vorbestrafter soll außerdem Körperverletzung, Drohung und Begünstigung begangen haben.
Von Mia Hämmerle
Feldkirch Die Liste an Vorwürfen gegen den 20-Jährigen ist lang. Der Oberländer zeigt sich bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Sabrina Tagwercher großteils geständig.
Begünstigung
Zum einen soll der Beschuldigte sich im Mai letzten Jahres gegenüber der Polizei geweigert haben, die Tür des Zimmers, in dem sich ein Mann mit einer noch offenen Haftstrafe versteckte, aufzusperren. Die Polizei habe den Angeklagten mehrmals vehement dazu aufgefordert, die Tür zu öffnen. Auch als sie androhten, die Tür aufzubrechen, gab er nicht nach, sagt ein Beamter als Zeuge bei der Verhandlung aus.
Schließlich begann man nach etwa einer Viertelstunde, die Tür aufzubrechen. „Dann war die Tür plötzlich offen. Ich weiß nicht, wer sie geöffnet hat“, schildert der Polizist weiter.
Schwert und Gaspistole
Außerdem hat der 20-Jährige seit 2019 ein Waffenverbot. Dennoch war er im Mai vergangenen Jahres im Besitz eines Schwerts und einer CO2-Pistole. Auf die Frage der Richterin, ob er nicht einsah, dass er wegen des Verbots keine Waffen besitzen darf, sagt der Oberländer: „Sicher sehe ich da ein Problem, das stimmt schon. Ich habe damals ehrlich gesagt nicht wirklich daran gedacht.“
Entschuldigung mit Geschenkkorb
Ebenfalls im Mai vergangenen Jahres schlug der Beschuldigte einem Mann mit der flachen Hand so stark gegen den Hinterkopf, dass dieser eine Rötung und Schmerzen erlitt. Das Opfer sagt als Zeuge aus, dass der Angeklagte sich persönlich bei ihm entschuldigt und ihm einen Geschenkkorb vorbeigebracht hat.
Kokain verkauft
Der Angeklagte hat etwa 100 Gramm Cannabiskraut und drei Gramm Kokain verkauft. Seiner damals 16-jährigen Freundin gab er über mehrere Monate etwa 20 Gramm Marihuana. „Da sehe ich jetzt im Nachhinein ein ganz großes Problem“, sagt der 20-Jährige bei der Verhandlung. Zu jener Zeit soll er selbst kleine Mengen Kokain konsumiert haben. Er gibt weiters an, vor etwa drei Wochen zuletzt selbst Marihuana konsumiert zu haben. Er sei einfach „abgedriftet“, sagt der 20-Jährige. Er bemühe sich, sein Leben in den Griff zu kriegen.
18 Monate Haft
Der junge Mann wird wegen Begünstigung, Vergehens gegen das Waffengesetz, Körperverletzung und unerlaubtem Umgang mit Suchtgift schuldig gesprochen. Von der Anklage der Drohung erfolgt aufgrund der geringen Beweislage ein Freispruch. Der Angeklagte wird zu einer unbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Sechs Monate Gefängnis aus offenen Bewährungsstrafen kommen noch hinzu.
„Wenn ich mir Ihre Strafregisterauskunft ansehe, sind mir die Hände gebunden, ich kann das nicht löschen“, begründet Richterin Tagwercher. Allerdings kann er mit einer Fußfessel seinen Job als Maler im ersten Lehrjahr weiter ausüben, erklärt die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.