Böller-Knall zerriss nicht nur die Luft, sondern auch ein Trommelfell

Autofahrer warf Feuerwerkskörper auf die Straße. Ein Streich mit wahrlich unerhörten Folgen.
Feldkirch Seit acht Monaten wird eine 51-jährige Unterländerin von einem ständigen Rauschen und Pfeifen im linken Ohr gequält. Und eben dort treten auch pochende Schmerzen auf, falls der Lärmpegel in der näheren Umgebung etwas steigt. Ursache für ihr Leiden war die plötzliche Detonation eines Feuerwerkskörpers der Kategorie F4 unmittelbar neben ihrem Pkw, als sie an dessen Steuer saß.
Also mehr als nur ein Schweizer Kracher, sondern regelrecht eine kleine Bombe.
Knalltrauma und Tinnitus
Und soeben aus dem Seitenfenster geworfen von einem 36-jährigen Autofahrer, als der sich auf einer Ausfahrt befand. Die 51-Jährige erlitt durch die lautstarke Detonation ein Knalltrauma und einen Tinnitus. Ein Mopedlenker und zwei Radfahrer, die in jenem Augenblick ebenfalls die Ausfahrt passierten, erlitten zwar keine Gehörschäden, dafür fuhr ihnen aber ein ordentlicher Schreck in die Knochen.
Und dem Schleuderer des Böllers selbst sollte das Hören und Sehen vergehen, als eine Ladung des Landesgerichtes Feldkirch in sein Haus flatterte. Der 36-Jährige sah sich mit den Vorwürfen der grob fahrlässigen schweren Körperverletzung und des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit konfrontiert.

Als Angeklagter zeigt sich der Familienvater im Prozess einsichtig, reumütig und geständig. Allerdings sei ihm damals nicht bewusst gewesen, dass es sich bei dem Ding, das schon länger in seinem Auto gelegen habe, um einen Böller der Kategorie F4 handelte. Also um einen Feuerwerkskörper, der nur von ausgebildeten Pyrotechnikern in sicherem Gelände gezündet werden darf.
Kleingedrucktes nicht gelesen
„Ich habe den Kracher geschenkt bekommen und nicht gelesen, was draufsteht“, rechtfertigt sich der Angeklagte vor Richter Theo Rümmele. Und dann sei da noch ein Mitfahrer im Auto gewesen, der ihn angestachelt habe, den Böller zu zünden und aus dem Auto zu schmeißen.
„Dabei habe ich noch extra darauf geachtet, dass sich niemand auf der Straße befindet“, behauptet er. Die Autofahrerin und die drei Einspurigen müsse er dabei wohl übersehen haben. Im Nachhinein sei ihm natürlich klar, was er angerichtet habe, gibt er sich reumütig.
6000 Euro Schmerzengeld
Auch wenn bei diesen Vergehen die Verhängung einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren möglich wäre, findet Richter Rümmele angesichts der Unbescholtenheit und des umfassenden Geständnisses des Beschuldigten eine Geldstrafe in der Höhe von 300 Tagessätzen à vier Euro (1200 Euro) für ausreichend. Ein Drittel davon wird sogar auf Bewährung ausgesprochen. An das Opfer muss der 36-Jährige allerdings ein Schmerzengeld in der Höhe von 6000 Euro berappen. Das Urteil ist rechtskräftig.