Causa Reichart: Urteil gegen Alexander Moosbrugger aufgehoben

VN / 06.03.2024 • 17:21 Uhr
Causa Reichart: Urteil gegen Alexander Moosbrugger aufgehoben

Strafsache gegen Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzenden wegen „Übler Nachrede“ muss neu verhandelt werden.

Feldkirch, Innsbruck Am 6. März 2023 wurde der Bregenzer Prüfungsausschussvorsitzende Alexander Moosbrugger am Landesgericht Feldkirch wegen „Übler Nachrede“ zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 5400 Euro verurteilt (die VN berichteten).

Moosbrugger wurde vorgeworfen, die Leiterin des Bregenzer Kulturservice, Judith Reichart, in einer Pressekonferenz bezichtigt zu haben, auf „betrügerische Art und Weise Subventionen erschlichen zu haben.“ Die Ermittlungen gegen Reichart wurden eingestellt und Moosbrugger vor Gericht angeklagt.

Der Verurteilte ging sofort in Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck. Knapp ein Jahr nach der gerichtlichen Entscheidung in Feldkirch ist der Berufung Moosbruggers nun stattgegeben und das von ihm angefochtene Ersturteil aufgehoben worden. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht Feldkirch zurückverwiesen.

Pressekonferenz Judith Reichart
Die Pressekonferenz mit Alexander Moosbrugger, Stadträtin Veronika Marte (l.) und Vizebürgermeisterin Sandra Schoch im Oktober 2021 führte zu einem aufsehenerregenden Rechtsstreit.

Verfahrensfehler

Der Grund für diese Entscheidung des Oberlandesgerichtes liegt in einer Reihe von Verfahrensfehlern, die die Integrität des ursprünglichen Prozesses in Frage stellen. So wurde in zweiter Instanz festgestellt , dass das ursprüngliche Urteil durch einen schwerwiegenden Fehler belastet war, der eigentlich von Amts wegen hätte erkannt und behoben werden müssen. Dieser Fehler betraf die Nichteinhaltung bestimmter Verfahrensregeln, die in der Strafprozessordnung festgeschrieben sind.

So habe es das Erstgericht versäumt, genau zu analysieren, wie die durch die Presse verbreiteten Informationen vom Durchschnittsleser verstanden werden könnten. Diese Analyse sei entscheidend, da sie bestimme, ob die Aussagen des Angeklagten tatsächlich das Potenzial hatten, den Ruf einer Person zu schädigen. Ohne diese Bewertung könne nicht sicher beurteilt werden, ob der Angeklagte sich über die möglichen Folgen seiner Aussagen bewusst war.

Unzureichende Beweisführung

Das Erstgericht habe sein Urteil ausschließlich auf den Text der beanstandeten Berichte gestützt, ohne zu bewerten, wie diese von der Öffentlichkeit aufgefasst wurden. Dieser Ansatz ignorierte, dass der Kontext und die Wahrnehmung der Leser oder Zuschauer für das Verständnis der Wirkung solcher Veröffentlichungen essenziell seien.

Diese Mängel führten zur Entscheidung des Berufungsgerichts, das Urteil aufzuheben und eine neue Verhandlung anzusetzen. In dieser neuen Runde muss das Gericht den Fokus darauf richten, wie die inkriminierten Aussagen von der breiten Öffentlichkeit verstanden wurden, um eine fundierte Entscheidung über die rechtliche Relevanz der Aussagen treffen zu können.

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