Gewalt im Landbus: Fahrscheinkontrolleur attackiert

VN / 22.03.2024 • 10:56 Uhr
Der 33-jährige Angeklagte zeigt vor Gericht tiefe Reue für sein Verhalten
Der 33-jährige Angeklagte zeigt vor Gericht tiefe Reue für sein Verhalten. VN/pam

Ein Deutscher musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen Nötigung und Körperverletzung in einem öffentlichen Verkehrsmittel verantworten.

Von Paloma Mock

Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch fand die Verhandlung gegen einen 33-jährigen Mann statt, der sich wegen der Vorwürfe der Nötigung und Körperverletzung zu verantworten hatte. Der Angeklagte, verheiratet, aber getrennt lebend und seit einem Monat arbeitslos, stand erstmals vor Gericht.

Staatsanwalt Richard Gschwenter schilderte den Vorfall detailliert. Demnach habe der Angeklagte am 17. August 2023 im Landbus in Lauterach einen Fahrscheinkontrolleur tätlich angegriffen, indem er ihn kräftig wegschubste, was zu Verletzungen am linken Oberarm des Kontrolleurs führte. Diese Handlungen qualifizierten sich rechtlich als Nötigung und Körperverletzung.

“Habe voreilig gehandelt”

Richterin Silke Sandholzer konfrontierte den Angeklagten mit den Vorwürfen, worauf er gestand: „Ja, ich habe ihn geschubst. Ich habe voreilig gehandelt.“ Er fügte hinzu, dass er während einer kurzen Arbeitspause hastig Zigaretten kaufen wollte, doch seine Geldbörse, in der sich auch die Fahrkarte befand, vergessen hatte. „Mir war zu dem Zeitpunkt meine Schuld nicht bewusst“, wie er hinzufügte.

Das Opfer, der Fahrscheinkontrolleur, äußerte sich als Zeuge auf die Frage nach Schmerzensgeld wie folgt: „Nein, Schmerzengeld möchte ich nicht.“ Über seine Motivation, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen, sagte er: „Es geht darum, ein Zeichen zu setzen. Wir begegnen täglich Herausforderungen und unsere Arbeit verdient Respekt.“

“Ich hatte eine stressige Zeit”

Der Richterin war es ein Anliegen, dass der Angeklagte die Gelegenheit zur persönlichen Wiedergutmachung erhält. Dafür musste er sich im Verhandlungssaal an das Opfer wenden. „Es tut mir Leid. Ich hatte eine stressige Zeit“, gestand er, seine Worte durchdrungen von aufrichtiger Reue und dem Wunsch nach Vergebung.

Trotz des Geständnisses und der klaren Sachlage entschied die Richterin, den Angeklagten aufgrund seiner Unbescholtenheit und der aufrichtigen Entschuldigung beim Opfer im Prozess, nicht zu verurteilen. Der Angeklagte muss lediglich die Verfahrenskosten in der Höhe von 250 Euro tragen.