Notfallhammer gegen Polizeifahrzeug geworfen

Junge Angeklagte hielt es nicht für notwendig, vor Gericht zu erscheinen.
Feldkirch Eine 33-jährige Unterländerin ist wegen Sachbeschädigung am Landesgericht Feldkirch angeklagt. Sie hatte in Wolfurt aus heiterem Himmel einen Notfallhammer gegen die Scheibe eines Dienstfahrzeuges der Polizei geworfen. Doch warum, weiß eigentlich niemand so genau, vielleicht nicht einmal sie selbst. Was man jedoch genau weiß, sind die Reparaturkosten des Autos: knapp 490 Euro.
“Habe keinen Grund zu kommen”
Beim Prozess erscheint die Angeklagte nicht, Richterin Lisa Pfeifer ruft die 33-Jährige vom Verhandlungssaal aus an und fragt nach, warum sie nicht bei Gericht erschienen ist. „Ich sehe keinen Grund zu kommen“, lautet die unverfrorene Antwort. Auch das Angebot, das Gericht würde warten, wenn sie doch noch kommen wolle. Sie würde sogar von der Polizei nach Feldkirch gefahren. Doch die Beschuldigte lehnt ab. Sie hat offensichtlich kein Interesse.

Kein Schadenersatz
Drei Polizeibeamte erscheinen als Zeugen. Einer von ihnen würde gerne die Reparaturkosten des Wagens geltend machen. Doch das geht in Abwesenheit der Angeklagten nicht. Somit muss er mit der Rechnung unverrichteter Dinge und vor allem ohne Zuspruch und Rechtstitel wieder von dannen ziehen.
In einem Telefonat hat die Beschuldigte aber schon klargelegt: „Ich habe kein Geld und kann das ohnehin nicht bezahlen.“ Die beiden anderen Beamten werden einvernommen. Sie erzählen, wie die 33-Jährige sich nach der Sachbeschädigung verhalten hatte. „Sie schien nicht betrunken und auch nicht durch Suchtmittel beeinträchtigt, aber sie gab wirre Antworten“, erinnern sie sich an den 21. Jänner. Dass nur die Angeklagte für den Vandalenakt infrage kommt, ist klar. „Es war ja sonst weit und breit niemand da“, so einer der Beamten.
Merkwürdiges Verhalten
Auf die Frage, warum sie das gemacht habe, gab die Frau damals zunächst an, sie sei es gar nicht gewesen und tat so, als wisse sie von nichts. Dann sagte sie wiederum, sie höre nichts. Ein wenig später räumte sie dann doch ein, dass sie es gewesen sei. Sie habe den Hammer gegen die Seitenscheibe geworfen, eine Begründung blieb sie jedoch schuldig. Die Beamten wurden nicht schlau aus ihr und protokollierten den Vorfall.
Die Richterin verurteilt die Angeklagte wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 960 Euro. 240 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen, 720 Euro muss die Frau trotz Abwesenheit bezahlen. Das Urteil wird ihr zugestellt, dann kann sie es bekämpfen. Kann sie die Strafe nicht bezahlen, hat sie noch die Möglichkeit von gemeinnützigen Leistungen oder zu guter Letzt Ersatzfreiheitsstrafe.