So dreist ging ein Ladendieb im Supermarkt vor

Arbeitsloser Rumäne stahl Spirituosen im Wert von knapp 2000 Euro.
Feldkirch Es ist nicht das erste Mal, dass der 27-Jährige straffällig wurde. Drei einschlägige Vorstrafen hat er bereits. Dieses Mal ging es um einen Hohenemser Supermarkt, wo der dreiste Ladendieb im vergangenen Februar gleich drei Mal zuschlug und hochpreisige Spirituosen wie Cognac im Wert von knapp 2000 Euro zunächst unbehelligt und vor allem unbezahlt aus dem Geschäft trug.
Schließlich jedoch versagte irgendwann das „Glück“ und der Spruch „Alle guten Dinge sind drei“ kam bei ihm nicht zum Tragen. Beim dritten Mal erwischte ihn nämlich der Ladendetektiv. Der Rumäne kam für zwei Tage in U-Haft, wurde dann aber wieder freigelassen. Zur Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßigem Diebstahl erscheint er pünktlich. Beim Prozess mit dabei seine Lebensgefährtin, mit der der Arbeitslose vier Kinder hat.

Rein und schon wieder raus
Befragt über seine damaligen Komplizen gibt der Angeklagte an, deren Namen nicht zu kennen. Das hochprozentige Diebesgut verkaufte er angeblich nicht weiter, sondern verwendete es für den Eigengebrauch. Die Diebe scheinen sich nicht davor gefürchtet zu haben, erwischt zu werden, denn sie gingen äußerst dreist vor. Der vierfache Vater ging beim Eingang des Supermarktes hinein, nahm sich eine Tasche des Geschäftes, packte dort die Alkoholika ein und spazierte dann mit prall gefüllter Tasche unbemerkt zum Eingang hinaus.
Unbedingte Geldstrafe
Die Geldstrafe für Spirituosendieb, der bei der Tat übrigens alkoholisiert war, wird von Richterin Lisa Pfeifer auf 1760 Euro unbedingt festgesetzt. Zurzeit ist er beschäftigungslos und bekommt 1300 Euro Arbeitslosengeld. Dazu wird von der Richterin ein Verfall von 700 Euro ausgesprochen. „Mein Mandant hat bereits 300 Euro Schadenersatz bezahlt“, so Verteidiger Rechtsanwalt Stefan Denifl. Diese 300 Euro werden vom Verfallsbetrag abgezogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Einfallsreich
Oft erweisen sich Ladendiebe beim Hinausschmuggeln der Beute als äußerst einfallsreich. Anfang März wurde ein Landsmann des Angeklagten ebenfalls wegen Ladendiebstahls verurteilt. Der Dieb trug einen Damenbadeanzug unter seiner Kleidung und versteckte darin die Beute. Die Badebekleidung trug er verkehrt herum, offenbar war auf diese Weise das Einladen leichter.
Ein anderes Mal benutzte eine Rumänin ihren langen, präparierten Samtrock als Versteck. Wieder ein anderer Ladendieb wählte in einem Baumarkt ein billiges Produkt, räumte den Verpackungskarton aus und packte stattdessen teure Ware in den Karton. Die Kassiererin scannte den Code auf dem Karton, lange fiel die Masche nicht auf. Beliebt ist auch der „Kinderwagentrick“, bei dem Frauen die Diebesbeute im mitgeführten Wagen, manchmal sogar direkt bei ihrem Baby verstauen.