Arzt in Dornbirner Praxis attackiert

VN / 08.04.2024 • 16:43 Uhr
Gericht
Der 40-jährige Angeklagte muss sich derzeit vor Richter Marco Mazzia verantworten. Eckert

In Ordination randaliert: Wildes Fuchteln und Würgeversuche brachten 40-Jährigen vor Gericht.

Feldkirch Im vergangenen Jänner erschien der 40-jährige Arbeitslose in der Praxis des Dornbirner Allgemeinmediziners. Der Patient wollte Schlafmittel, doch die Assistentinnen erklärten ihm, dass er bereits am Tag zuvor welche verschrieben bekommen hätte. Doch der Mann ließ nicht locker und erklärte, man habe ihm seine Medikamente in der Nacht gestohlen.

Die Wohnungstüre sei am Morgen offen gestanden und seine Schlaftabletten seien weg gewesen. Deshalb benötige er neue. Die Arzthelferinnen merkten, dass sich der Mann nicht so einfach abfertigen ließ. Da kam der Chef aus dem Untersuchungszimmer und erklärte dem Mann abermals, dass er ihm nicht schon wieder Schlafmittel verschreiben können.

Gerangel mit Mediziner

Der Patient wurde seinem Arzt gegenüber ungemütlich. Er fuchtelte wild herum, versuchte in Richtung Hals zu greifen und den Mediziner zu würgen. Doch der Angegriffene war dem schmalen Patienten körperlich weit überlegen und konnte somit den Angriff abwehren. „Ob er mich auch schlagen wollte, kann ich nicht sagen, es war mehr so ein aggressives Herumfuchteln“, gibt der Arzt als Zeuge bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch vor Richter Marco Mazzia an. Schlussendlich hatte der Ungehaltene noch eine Wasserflasche Richtung des Allgemeinmediziners geworfen, hämmerte grob gegen die Glasscheibe bei der Anmeldung und trat mit voller Wucht gegen eine Türe in der Praxis. Die Polizei wurde gerufen.

Doch vor Gericht will der Angeklagte nichts von seinem damaligen ungehaltenen Auftreten wissen. Er habe nur „selbstständig“ hinausgehen wollen, sagt er.

Leicht verletzt

Am nächsten Tag bemerkte der Arzt, dass sein rechter Daumen geschwollen war. „Es war nichts Grobes, vermutlich eine Kapselzerrung“, erinnert er sich. Den Kratzer auf seiner Nase findet er kaum erwähnenswert.

Eine Arzthelferin wird als Zeugin einvernommen. Auch sie berichtet von dem aufgebrachten Auftreten des 40-Jährigen.

Prozess vertagt

Die zweite Arztassistentin ist krank, weshalb der Prozess vertagt werden muss. Auf die Frage, ob er damals allenfalls Drogen oder Tabletten intus hatte, dass er so unwirsch reagierte, antwortet der Beschuldigte: „Nein, am Vorabend habe ich einen Doppler, also einen zwei-Liter-Tetrapak Wein getrunken, aber sonst nichts“. Das Gericht muss nun noch auf die zweite Zeugeneinvernehmung warten, dann wird entschieden, ob dem Angeklagten eine Körperverletzung angelastet werden kann.