„Ich überschütte dich mit Säure und erschieße dich“

VN / 11.04.2024 • 15:52 Uhr
blaulicht gericht
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht keineswegs geständig zu den Vorwürfen. Vn/gs

Weil er es nicht lassen konnte: Stalker wegen beharrlicher Verfolgung einer 22-jährigen Frau verurteilt.

Feldkirch „Zufälligerweise“ musste der 27-jährige Arbeitslose stets zur selben Zeit und in denselben Bus in Feldkirch zusteigen, den auch seine Angebetete nach Dienstschluss benutzte. Und warum denn nicht gleich neben ihr Platz nehmen? Nur für einen kleinen Plausch natürlich.

Dem 22-jährigen Objekt seiner Begierde behagte das allerdings gar nicht. Es wurden der jungen Frau dieser „Zufälle“ zu viel. Zudem wusste sie, dass dieser Mann sie ständig im Auge behielt. Vor ihrer Wohnung, auf dem Weg zur Arbeit und auch im Supermarkt, wo sie als Kassiererin beschäftigt ist. Er schickte ihr auch Nachrichten. Auf WhatsApp, Instagram und Snapchat. Drei Monate lang.

Gefährlich bedroht

Seine offensichtliche Zuneigung wurde ihr zur Qual. Dass er von der Frau nicht erhört wurde, trieb den Stalker in seiner unermüdlichen Aufdringlichkeit nur weiter an. Den Höhepunkt seiner Annäherungsversuche soll er mit einer gefährlichen Drohung erreicht haben. Direkt vor ihr. An der Kasse im Supermarkt. „Ich überschütte dich mit Säure und erschieße dich. Du wirst dasselbe Ende nehmen wie eine bekannte türkische Sängerin“, habe er der 22-Jährigen entgegen geschmettert.

Zu viel des Schlechten. Die junge Frau erstattete Anzeige bei der Polizei, die Staatsanwaltschaft klagte den Stalker wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung und beharrlichen Verfolgung an.

Night Inn Hotel Bahnhofcity
Bei der Bushaltestelle am Feldkircher Bahnhof kam es besonders oft zu “zufälligen” Begegnungen des Stalkers und seinem Opfer. serra

“Ich bin unschuldig”

Es kommt zum Prozess am Landesgericht Feldkirch. Von Richter Alexander Wehinger mit den Vorwürfen konfrontiert, lässt sich der 27-Jährige von seinem türkischen Dolmetscher kurz und bündig übersetzen: „Ich bin unschuldig!“   

Die Begegnungen im Bus seien lediglich Zufälle gewesen, behauptet er und: „Da habe ich ihr nur gelegentlich in die Augen geschaut.“ Ja, er hätte sich schon um ihre Freundschaft bemüht, gesteht der Angeklagte ein, wobei er jedoch ergänzt: „Aber nicht um eine richtige Beziehung.“

“Kopf ist quasi kaputt”

Sein Opfer sieht das jedoch völlig anders. Als Zeugin vor Gericht schildert die 22-Jährige, was sie durchmachte und noch durchmachen muss. „Ich habe Angst, allein im Dunkeln draußen zu sein und kann nicht schlafen. Wegen seiner Besuche im Supermarkt habe ich meine Chefin gebeten, statt der Nachmittagsschicht in die Frühschicht wechseln zu können. Mein Kopf ist seinetwegen quasi kaputt“, sagt sie. Während ihrer Einvernahme muss der Angeklagte auf ihren Wunsch den Verhandlungssaal verlassen.

Die Aussagen der Zeugin überzeugen den Richter mehr als jene des Beschuldigten. In seinem „letzten Wort“ vor der Urteilsfindung sagt der Angeklagte: „Ihretwegen wage ich es nicht mehr in den Bus zu steigen. Denn dann bekomme ich schon eine Anzeige. Und außerdem bin ich ein türkischer Flüchtling und kann nicht mehr in die Heimat.“

Zu Geldstrafe verdonnert

Richter Wehinger verurteilt den Mann im Sinne der Anklage zu einer Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro, ein Drittel davon auf Bewährung. Außerdem muss er 250 Euro Schmerzengeld an sein Opfer berappen.