So trickste ein Kellner Spitäler und Hotels aus

25-jähriger Betrüger „ersparte“ sich mit falschen Personaldaten viel Geld.
Feldkirch Seit Februar sitzt der 25-jährige Deutsche in Feldkirch in U-Haft. Er ist gelernter Kellner und Restaurantfachmann. Mit Bezahlen von Rechnungen nahm es der junge Mann allerdings nicht so genau. Seit Juli 2023 nächtigte und konsumierte er in diversen Hotels in ganz Österreich von Wien über Salzburg bis nach Innsbruck gratis. Auch in einer Therme in Bad Hofgastein entspannte er sich auf Kosten des Hauses – konkret 3000 Euro.
Der Mann hat gesundheitlich Probleme beim Schlucken. Deshalb begab er sich des Öfteren ins Krankenhaus. Auch hier wurde er mit falschen Daten vorstellig. Zum Teil wäre er auf seinen eigenen Namen versichert gewesen, doch das Durcheinander von richtigen und falschen Namen wurde immer verdächtiger und undurchschaubarer, da muss sein Lügengebäude schon sehr schlau konstruiert sein, dass es nicht zusammenbricht. Jedenfalls flog der Kellner irgendwann auf und kam nach Feldkirch in die Justizanstalt in U-Haft
Geständig
Zu den Vorwürfen erklärt sich der Mann bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch geständig. Er macht einen ordentlichen Eindruck. Seine österreichische Strafkarte ist zwar leer, in Deutschland hat er jedoch zwei einschlägige Vorstrafen. Die unehrliche Linie in Österreich reicht noch weiter. Eine in Innsbruck gefundene Geldtasche behielt er einfach.
Für seine Betrügereien verwendete er den fremden Personalausweis. Auch die gefundene E-Card konnte er brauchen. Und die Karte für ein Fitnesscenter behielt er erst mal auch für sich. Mit einer fremden Bankomatkarte kaufte er Zigaretten und ließ es sich bei Mac Donalds schmecken. In Bludenz und Schwaz stahl er Medikamente. Alles in allem eine lange Liste von Straftaten.
Haft unumgänglich
Somit verurteilt Richter Alexander Wehinger den Mann unter anderem wegen gewerbsmäßigen, schweren Betruges zu 15 Monaten Haft. Vier davon sind unbedingt, der Rest auf Bewährung. Da der Mann bereits zwei Monate in U-Haft sitzt, bleiben nur noch zwei. Unter Umständen wird er sogar noch Verbüßung von zwei Dritteln entlassen. Dann ist er frühestens in einem Monat wieder auf freiem Fuß.
Mildernd war vor allem sein Geständnis. Erschwerend waren die einschlägigen Vorstrafen, die zahlreichen Tatwiederholungen und die Höhe des Schadens, die bei über 28.000 Euro liegt. Knapp 9000 Euro muss der Verurteilte laut Strafurteil zurückbezahlen. Ob die restlichen Geschädigten noch Hoffnung auf ihr Geld haben, ist offen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.