27-Jähriger wegen mehrerer Vergewaltigungen angeklagt

VN / 17.04.2024 • 12:40 Uhr
Vergewaltigungsprozess
Der Angeklage wurde von Justizwachebeamten aus der U-Haft vorgeführt. eckert (3)

27-Jähriger soll Jugendliche angelockt und auch mit k.o.-Tropfen gearbeitet haben.

Feldkirch Die Liste der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den Afrikaner ist lang. Angeklagt sind unter anderem mehrfache Vergewaltigung, sexueller Missbrauch Minderjähriger und pornografische Darstellung Minderjähriger. Staatsanwalt Johannes Hartmann wirft dem jungen Mann, der sich in seiner Dornbirner Wohnung des Öfteren anbot, um zu einem Spezialpreis Haare zu schneiden, mehrere Sexualverbrechen vor. Der Mann wird vor der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch aus der U-Haft vorgeführt. Er weint, ringt um Fassung und streift erst nach langem Zureden der Vorsitzenden Silke Sandholzer die Kapuze herunter. Er beteuert immer wieder, dass er nichts Verbotenes gemacht habe.

15-jähriges Opfer

Staatsanwalt Johannes Hartmann führt an, was dem Angeklagten vorgeworfen wird. Mehrfach habe er drei Jugendliche, darunter einen 15-Jährigen, zu sexuellen Handlungen gedrängt. Sogar Oralverkehr war im Spiel, so die Anklage. Deshalb geht es rechtlich um Vergewaltigung. Ein 15-jähriges Opfer habe ein finanzielles Angebot von 200 Euro abgelehnt, daraufhin habe der Beschuldigte gemeint: „Ich kann es auch erzwingen“.

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Verteidigerin Claudia Lecher-Tedeschi und Opferanwalt Danijel Nikolic.

Der Angeklagte habe dem Opfer die Hose hinuntergezogen und versucht, an dem Buben den Oralverkehr zu vollziehen. Der 15-Jährige habe den Kopf des 27-Jährigen wegschlagen können. „Mein Mandant hat allerdings schwere psychische Folgen davongetragen, die einer schweren Körperverletzung gleichkommen“, sagt Opferanawalt Danijel Nikolic. Bei einem zweiten Jugendlichen sei es ebenfalls zu einer versuchten Vergewaltigung im Zusammenhang eines Oralverkehrs gekommen.

Betäubt

Neben drei Jugendlichen ist auch eine 20-jährige Frau in der Anklage als Opfer angeführt. Sie war dereinst mit einer Kollegin bei dem Afrikaner auf Besuch. Sie hätten etwas getrunken, danach fehlt ihr die Erinnerung. Als auf dem Handy des Angeklagten ein Video auftauchte, das die Szenen eines Geschlechtsverkehrs zeigte, konnte die Frau ausgemittelt werden. „Als sie mit dem Video konfrontiert wurde, erlitt sie einen Zusammenbruch“, so Staatsanwalt Hartmann. Sie wusste nichts von einem Geschlechtsverkehr. Die Anklagebehörde geht von der Verabreichung einer betäubenden Substanz aus. „Meinen Mandanten belastet dieses Verfahren sehr“, so Verteidigerin Claudia Lecher-Tedeschi.

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Die vorsitzende Richterin Silke Sandholzer.

Urteil am Freitag

Der Beschuldigte beteuert, dass die 20-Jährige in den Geschlechtsverkehr eingewilligt habe. Mehr noch, sie habe „Lass uns Spaß haben gesagt und sei ins Schlafzimmer gegangen“, so der Angeklagte. Die restlichen Vorwürfe seien erfunden, man habe sein Handy gehackt und in seinem Namen diverse Nachrichten und Angebote verschickt, so die Angaben des Einvernommenen im Prozess. Das Verfahren nimmt den ganzen Tag in Anspruch und soll am Freitag fortgesetzt werden. Vor allem das Ansehen der Videos der Zeugen benötigt viel Zeit. Am Freitag wird ein Urteil des Schöffensenats erwartet.

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