Misshandlung auf dem Schulhof

VN / 06.05.2024 • 15:20 Uhr
Gericht
Der junge Angeklagte zeigte sich vor Gericht vollumfänglich geständig. Eckert

Jugendlicher behandelte Schulkollegen auf grobe Weise und bedrohte drei Mädchen.

Feldkirch Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wirkt der klein gewachsene schlanke Bub schüchtern. Die Antworten auf die von Richter Martin Mitteregger gestellten Fragen gibt er mit kaum hörbarer Stimme. Dass der heute 15-Jährige jedoch auch ganz anders kann, zeigte er in Nüziders in einer Schule.

Dort zog er einen Schulkollegen grob über den Schulhof, hob ihn hoch und ließ ihn wieder fallen. Der andere Junge erlitt dadurch Schürfwunden und Prellungen. Das Opfer ist als Zeuge geladen, doch einvernommen muss es nicht mehr werden, denn der Angeklagte ist vollumfänglich geständig. Schmerzengeld will der Misshandelte keines, auf eine Entschuldigung kann er offenbar auch gut verzichten.

Mädchen bedroht

Der jugendliche Angeklagte, der noch 30 Stunden gemeinnützige Leistungen wegen einer versuchten Körperverletzung abarbeiten muss, hat aber noch mehr auf dem Kerbholz. Als er 14 Jahre alt war, drohte er drei Mädchen, dass er sie zusammenschlagen werde und dass er mit 20 Leuten kommen würde und dergleichen.

Schlagring gezeigt

Eines der Mädchen sah er in einem Trainingsraum und zeigte ihr durch die Scheibe demonstrativ seinen Schlagring. Das untermauerte die Drohungen noch und die Mädchen fürchteten sich. Die Mutter des Angeklagten sitzt neben ihrem Jungen und hofft auf einen guten Ausgang des Verfahrens. Noch ein allerletztes Mal räumt Richter Martin Mitteregger dem Beschuldigten noch eine Chance ein. Nutzt er diese nicht, werden die Sanktionen immer strenger, solange bis der Jugendliche hinter Gittern sitzt.

Weitere 60 Sozialstunden

Der Schüler bekommt nochmals eine Diversion. Wieder in Form von gemeinnütziger Leistung, denn Taschengeld hat er gerade mal 50 Euro pro Monat. Zudem begleichen meist die Eltern die Schulden ihrer Kinder, womit die Sprösslinge nichts von der Sanktion spüren. Der Richter spricht im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt weitere 60 Stunden gemeinnützige Leistung aus. Diese sind innerhalb eines halben Jahres zu erbringen. Bei den weiblichen Teenagerinnen entschuldigt sich der 15-Jährige. Somit können die Misshandlung, die gefährliche Drohung und der Verstoß gegen das Waffengesetz ein letztes Mal ohne Vorstrafe erledigt werden. Allerdings nur, wenn der Oberländer seine gesamten Stunden abarbeitet. Ansonsten wird das Verfahren fortgesetzt.