Wegen eines Paars Turnschuhe: Blutige Attacke mit Küchenmesser

Streit wegen einer banalen Lappalie hatte für jungen Syrer eine gerichtliche Verurteilung zur Folge.
Feldkirch Der heute 17-jährige Flüchtling aus Syrien hatte seine gewisse Charaktereigenschaft bereits der Bewährungshilfe erklärt: „Wenn mich etwas wütend macht, sehe ich rot!“
Wohl wahr, hält man sich sein Verhalten vor Augen, das er im vergangenen März in einer Vorarlberger Asylunterkunft einem gleichaltrigen Bewohner entgegenbrachte. „Diese weißen Turnschuhe gehören mir, gib sie mir!“, schmetterte er seinem jungen Landsmann entgegen. Doch dieser weigerte sich partout und gab Fersengeld, mit dem sportlichen Schuhwerk an den Füßen. Noch.
Flucht in Socken
Denn sein Kontrahent griff zu einem Küchenmesser und nahm die Verfolgung auf. Als er den Flüchtenden einholte, stach er mit der langen Klinge mehrmals auf ihn ein. Erst von hinten in die Oberschenkel, dann in den Bauch und in die Hüfte. Der Attackierte zog daraufhin die Turnschuhe aus und flüchtete in Socken.
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“Äußerst glücklicher Zufall”
„Es ist nur einem äußerst glücklichen Zufall zu verdanken, dass das Opfer nicht schwerer verletzt wurde, sondern bei dem Angriff lediglich oberflächliche Schnittwunden erlitt“, wird Staatsanwältin Konstanze Manhart später beim Prozess am Landesgericht Feldkirch bemerken.
Bei der dortigen Verhandlung werden dem 17-jährigen Beschuldigten die Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung, der schweren Nötigung und die Vergehen der Sachbeschädigung, des Diebstahls sowie das Verbrechen der Erpressung vorgeworfen.
Letzteres deshalb, weil dem jungen Syrer noch mehr Taten vorgeworfen werden. So verlangte er in einem Zug von zwei jungen Frauen, E-Zigaretten herauszurücken. Die Forderung artete in einer Erpressung aus, weil er dabei einem der Mädchen das Mobiltelefon entriss und einen Kopfhörer beschädigte.
Vollumfänglich geständig
Beim Schöffenprozess gegen den jungen Syrer kann sich Richter Christoph Stadler die Einvernahme der Opfer als Zeugen ersparen. Dies deshalb, wie der ansonsten unbescholtene Angeklagte vollumfänglich geständig ist und sich bei den Geschädigten entschuldigt. Und das reumütig, wie es glaubhaft scheint. Auch angesichts des jugendlichen Alters des Beschuldigten urteilt der Schöffensenat milde.
Entlassung aus der Haft
Der 17-Jährige wird zwar im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, doch werden neun Monate Haft auf eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung ausgesprochen. Was heißen soll, der Verurteilte wird sofort enthaftet und kann nach Hause gehen, was er mit einem glücklichen Lächeln und dem Versprechen quittiert, zukünftig ein artiges Mitglied der Gesellschaft zu sein. Das Urteil ist rechtskräftig.