Düfte und Rasierklingen für 12.000 Euro gestohlen

VN / 08.05.2024 • 16:03 Uhr
blaulicht gericht
Der Angeklagte vor Richter Alexander Wehinger. Eckert (4)

Weißrussischer Kriminaltourist am Landesgericht Feldkirch verurteilt.

Feldkirch Kurz vor Weihnachten 2023 stattete ein 39-jähriger Weißrusse einer Lustenauer BIPA-Filiale sowie einem Bregenzerwälder dm-Geschäft einen Besuch ab. Aber nicht, um etwas zu kaufen, sondern um im großen Rahmen zu stehlen. In Lustenau erleichterte der einschlägig Vorbestrafte den Händler um Waren im Wert von 3500 Euro, im anderen Fall um 1100 Euro. Im Jänner 2024 ging die Diebestour in Niederösterreich weiter. An fünf Standorten, wieder alles BIPA-Filialen. Sowohl in Vorarlberg als auch in Niederösterreich interessierte sich der Dieb für Markenparfums wie Paco Rabanne oder Dior als auch für Rasierklingen. Offenbar kann man beides zahlreich verkaufen.

Parfums
Der Dieb hatte sich vor allem auf Markenparfums spezialisiert.

Von Niederösterreich aus sollte die Reise in die Heimat weitergehen. „Die Waren sollten am Schwarzmarkt verkauft werden“, so Staatsanwältin Karin Dragosits bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Der Zoll öffnete den Kofferraum. Der war voll mit gestohlenen Waren im Wert von 12.000 Euro. Der Weißrusse wurde in Haft genommen.

blaulicht gericht
Ein Justizwachebeamter nimmt dem beschuldigten U-Häftling vor der Verhandlung die Handschellen ab.

Schwierige Verfolgung

Ein kleiner Teil der Beute konnte gewissen Geschäften zugeordnet werden, bei einem Großteil war dies aber nicht möglich. „Da wir keinen Anhaltspunkt haben, wo das Diebesgut herstammen könnte, sind wir diesbezüglich nicht zuständig“, so die Staatsanwältin. Die Waren könnten aus Deutschland, der Schweiz oder sonst wo herstammen. Was das hiesige Verfahren betrifft, sind somit lediglich 4600 Euro Schadenssumme angeklagt, bei über 5000 Euro hätte ein höherer Strafrahmen gegriffen.

Dreister Täter

Der Angeklagte gab sich bei seinen Straftaten keine große Mühe. Er hatte keine bestimmte Masche, die Sachen hinauszuschmuggeln. Keine Geheimverstecke, keine doppelten Böden. Er stahl und marschierte unbehelligt wieder zum Geschäft hinaus. Solange, bis ihm eine Videokamera zum Verhängnis wurde. „Es gibt diverse Hinweise, dass es sich um Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum handelt“, so Verteidiger Markus Fink.

„Eine Märchenstunde“, ist die öffentliche Anklägerin überzeugt. „Kriminaltourismus, man räumt ab was geht und gibt an, süchtig zu sein. Es hat sich im Gefängnis herumgesprochen, dass man so allenfalls billiger davonkommt“, so Staatsanwältin Karin Dragosits. Richter Alexander Wehinger verurteilt den Weißrussen, der sich ausschweifend entschuldigt, zu 21 Monaten Haftstrafe, sieben davon muss er absitzen. Theoretisch muss er den Schaden von 4600 Euro zurückzahlen. Ob das je geschieht, ist äußerst fraglich.

Gericht
Pressesprecher und Strafrichter Dietmar Nussbaumer: “Kriminaltourismus über Jahre gleichbleibend.”

Kaum Unterschied

Dietmar Nußbaumer, Pressesprecher und über zwanzig Jahre Strafrichter, kennt das Thema „Kriminaltourismus“ zur Genüge: „Ich würde sagen, es ist über die Jahre hinweg gleichbleibend“.  Es gebe zwar saisonale Schwankungen, im Winter beispielsweise mehr, weil aufgrund der Lichtverhältnisse Fahrzeuge schwerer zu erkennen sind, ansonsten ortet Nußbaumer wenig Veränderung. Dass die Schadensbeträge hoch sind, hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die Preise gestiegen sind. Die beschlagnahmten Parfums, deren rechtmäßige Besitzer nicht ermittelt werden können, werden übrigens versteigert. Das Urteil ist rechtskräftig.