Bombendrohungen per Telefon: „Wollte nur einen Schlafplatz“

VN / 13.05.2024 • 18:03 Uhr
Gericht
Der Angeklagte vor Staatsanwältin Karin Dragosits und Richter Christoph Stadler. vn/gs

26-jähriger setzte im April nicht nur den Bahnhof Feldkirch in Aufruhr.

Feldkirch Am 11. April dieses Jahres ging bei der Landesleitzentrale der Polizei ein erster Drohanruf ein. „Ich habe in Feldkirch eine Bombe platziert“, meldete der zunächst unbekannte Anrufer. Am Tag darauf dieselbe Stimme an dieselbe Nummer: „Am Bahnhof Feldkirch ist eine Bombe deponiert.“

Bahnhof evakuiert

Das wurde ernst genommen. Eine Evakuierung des Bahnhofs und seiner Umgebung erfolgte. Der Zugverkehr wurde eingestellt und das Gebäude, die Gegend sowie sämtliche Behältnisse von sprengstoffkundigen Polizisten durchsucht. Doch schon bald stellte sich heraus, dass die Drohung fingiert war.

Noch im Nahbereich des Bahnhofsareals wurde kurz darauf ein unsteter 26-jähriger Tatverdächtiger festgenommen. Er hatte das zur Tat verwendete Mobiltelefon bei sich, zeigte sich aber nicht geständig.

Anders bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Verteidigt von Rechtsanwältin Sabine Baldauf, gesteht der junge Mann seine Schuld nun ein.

“War verzweifelt”

Von Staatsanwältin Karin Dragosits nach seinem Motiv befragt, gibt er an: „Ich war verzweifelt und wollte nur einen Schlafplatz. Ich hoffte, durch die Taten im Gefängnis schlafen zu können. Im Nachhinein sehe ich ein, dass die Handlungen dumm waren.“

Zudem hatte er damals 0,62 Promille Alkohol im Blut und war auch durch Tabletten beeinträchtigt. Das Angebot der Verteidigerin, nachträglich ein medizinisches Gutachten zur Frage seiner Zurechnungsfähigkeit einzuholen, lehnt der 26-Jährige jedoch ab.

Vielmehr gesteht der Angeklagte vor Richter Christoph Stalder ein, dass er sich auch heute noch sehr wohl daran erinnern könne, seine Taten in voller Absicht und zielgerichtet ausgeführt zu haben.

14 Monate Haftstrafe

Der Richter verurteilt den Beschuldigten im Sinne der Anklage (gefährliche Drohung) zu einer unbedingten Haftstrafe in der Dauer von 14 Monaten. Erschwerend waren die massive Vorstrafenbelastung (sieben Eintragungen) und die Tatwiederholung. Das Urteil ist rechtskräftig.