Verkleidet als Blondine mit Perücke: Öffi-Fahrer sabotierte zehn Linienbusse

Weil er Bordcomputer hasste: 57-Jähriger wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt.
Feldkirch In der Nacht auf den 20. September 2023 wurde im Bregenzerwald ein großer Teil des öffentlichen Verkehrs lahmgelegt. Ein zunächst unbekannter Täter schlich sich in jeweils fünf Linienbusse der Postbus AG sowie der Bregenzerwald Bus GmbH und durchschnitt die Kabelstränge der Bordcomputer. Der entstandene Sachschaden wurde auf fast 5000 Euro beziffert.
Videoaufnahmen
Installierte Videokameras filmten diese Sabotageakte mit. Auf dem Material war eine „Blondine“ mit schulterlangen Haaren zu sehen, bekleidet mit einem Rollkragenpullover und Sneakers mit Reflektoren an den Füßen.
Doch es musste ein Insider gewesen sein, da war sich die ermittelnde Polizei von Beginn an sicher. Wer sonst kannte sich so gut mit der Bordcomputer-Technik aus, um sie gezielt zu demolieren?
Schon bald geriet einer der angestellten Bus-Chauffeure unter Verdacht. Nicht zuletzt deshalb, weil sich der 57-Jährige bereits bei einer früheren Schulung über die mangelhafte Technik der Bordcomputer beschwert hatte. Er hasste diese Dinger schlicht und einfach. Das war bekannt und hatte schon einmal zu einer Abmahnung des Busfahrers geführt.
Massive Vorstrafenbelastung
Der Mann hatte zudem bereits 19 Vorstrafen in Deutschland auf dem Kerbholz, viele von ihnen einschlägig wegen Sachbeschädigung.
Es kam zur Anklage. Bei einem ersten Prozess zeigte sich der Beschuldigte nicht geständig, auch bei der zweiten Verhandlung wäscht er sich in Unschuld. Er habe zwei Zeugen, die bestätigen können, dass er einen von ihnen zum angeblichen Tatzeitpunkt mit seinem privaten Pkw zum zweiten gefahren habe.
„Ein Lügenkonstrukt“
Doch vor Gericht geladen, verstricken sich diese beiden Zeugen in Widersprüche. Richter Christoph Stadler und Staatsanwältin Karin Dragosits schenken ihnen keinen Glauben. Beide sprechen von einem „Lügenkonstrukt“ und Absprachen. Dann waren da noch Fasern von der blonden Perücke, die im Pkw des Angeklagten gefunden worden waren.
Der 57-Jährige hatte also ein Motiv (Wut auf Bordcomputer), entsprechende fachliche Kenntnisse zur Ausführung der Taten und auch sonst war die Beweislage erdrückend. Richter Stadler verurteilt den Deutschen zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 300 Tagessätzen á 20 Euro, also insgesamt 6000 Euro. Der Verurteilte erbittet drei Tage Bedenkzeit.