Frau schleuderte Tomahawk auf Polizisten

Gericht befand Verhalten der 35-jährigen Angeklagten als „schlechte Show“.
Feldkirch Vor acht Jahren arbeitete die heute 35-jährige unbescholtene Deutsche angeblich als Pflegerin auf einer Palliativstation. Sie war als freundlich und „normal“ bekannt. Dann, am 11. April dieses Jahres, der erste Vorfall. Die Polizei wurde gerufen, weil die Frau auf einem fremden Grundstück war und sich komisch verhielt. Sie weigerte sich, ihre Personalien bekannt zu geben. „Willst Du gleich eine aufs Maul oder erst später?“ – fragte sie, dann gab sie dem verdutzten Beamten eine Ohrfeige. Es kam zu einem Handgemenge, die Frau und der Polizist rollten eine Böschung hinunter und stürzten über eine zwei Meter hohe Mauer. Zum Glück verletzten sich beide kaum. Weil weder Selbst- noch Fremdgefährdung vorlag, zeigte man die Frau auf freiem Fuß an. Drei Tage später der nächste Vorfall.

Haare vom Kopf geschabt
In der Wohnung ihres Oberländer Ex-Freundes, der sie noch vorübergehend bei sich wohnen ließ, schabte sich die Frau mit einem Küchenmesser die Haare vom Kopf und verteilte sie in der ganzen Wohnung. Das Messer rammte sie danach in einen Schrank, seinen Laptop demolierte sie. Als er abends nach Hause kam, wollte er, dass sie verschwindet.
Es kam zum Streit, sie griff ihn mit einer Krücke an. Er konnte die wild um sich Schlagende bändigen und die Polizei rufen. Die Frau lag auf der Terrasse, eine fast ein Kilo schwere Axt neben sich. Sie nahm den Tomahawk in die Hand und schleuderte sie mit voller Wucht gegen die Beamten. Die Waffe landete in einer Plane, knapp neben den Beamten. Die 35-Jährige holte sie und warf sie wieder aus kurzer Distanz. Sie verfehlte die Attackierten ein zweites Mal.

Zielgerichteter Wurf
Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch bestätigen sämtliche damals beteiligten Polizeibeamten, dass es ein zielgerichteter Wurf war. „So wie die Messerwerfer im Zirkus“, erinnert sich einer. Pfefferspray wurde angedroht, eingesetzt und verfehlte zunächst seine Wirkung. Erst die zweite Ladung bändigte die Angreiferin. Zwei Psychiater und ein Psychologe begutachteten die Frau. „Zurechnungsfähig“ lautete das Ergebnis. In der Verhandlung sagt die Frau, sie könne sich kaum erinnern und macht einen völlig desinteressierten Eindruck.

Schlechte Show
Da die Angeklagte höchst unkooperativ ist, bleibt auch ihrem Verteidiger Klaus Fischer wenig Spiel. Der Schöffensenat braucht eine knappe Viertelstunde für seine Beratung. Die Frau wird unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung verurteilt. Sie wird zu 20 Monaten Haftstrafe verurteilt, ihr Ex-Freund zu 800 Euro Entschädigung. „Wir glauben Ihnen Ihre Erinnerungslücken nicht. Nie zuvor litten sie daran und plötzlich wissen sie nichts mehr. Wir halten Ihre Verantwortung für eine Show und zwar für eine schlechte“, so die Vorsitzende Verena Wackerle. Das Urteil ist rechtskräftig.