Falscher Zahnarzt: Rechnungen bis zu 10.000 Euro in Bar

Im Fall des falschen Zahnarztes, der in Vorarlberg sein Unwesen trieb, stand jetzt seine Assistentin vor Gericht.
Feldkirch Da die Laienrichter zum Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch beide nicht erschienen sind, droht der Prozess anfänglich abgesagt zu werden. Durch die Vertagung eines der Anklagepunkte kann die Verhandlung dann doch stattfinden.
Verstorbenen Zahnarzt belastet
Die 22-jährige Angeklagte steht wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung vor Gericht. Sie soll in vorangegangenen Zivilverfahren gegen den falschen Zahnarzt unrichtige Aussagen getätigt und damit einen anderen Zahnarzt belastet haben. Dieser ist allerdings bereits verstorben.
Aber von Anfang an: Die junge Assistentin arbeitete bei einem Zahnarzt im Unterland, der gar keiner war. Ohne Zulassung pfuschte der falsche Zahnheilkundler an seinen Patienten herum und verursachte durch seine natürlich stümperhaften Behandlungen teils große gesundheitliche Schäden.
Schwarze Rechnungen
Die Sache erweist sich dann doch als etwas komplizierter als anfänglich angenommen. Die 22-Jährige gibt an, von Montag bis Donnerstag bei einem anderen, echten Zahnarzt gearbeitet zu haben. Lediglich an Freitagen habe sie per Telefon Anrufe bekommen, um in der Praxis des falschen Zahnarztes auszuhelfen.
Der falsche Zahnarzt habe in seiner Praxis freitags Privatkunden “behandelt” und dabei teilweise Rechnungen von bis zu 10.000 Euro gestellt, berichtet die Angeklagte. Die Patienten, laut ihr Freunde aus dem Ausland, haben diese Rechnungen dann in bar bezahlt. Teilweise hätte sie in dieser Praxis dann von 15 bis 22 Uhr gearbeitet. Sie habe aber nicht gewusst, dass ihr Handeln nicht rechtens gewesen sei. Sie dachte, sie würde lediglich ihren Job machen. Sie gibt aber zu, dass “viel schwarz passiert” sei.
Reumütiges Geständnis
“Ich kenne mich mit Gesetzen nicht aus. Ich hatte Angst”, begründet die Angeklagte ihre Falschaussagen. Sie sei zum damaligen Zeitpunkt in keiner guten psychischen Verfassung gewesen. Der zweite Anklagepunkt der Verleumdung beläuft sich auf Aussagen gegenüber einem Polizisten. Die 22-Jährige gab an, “A gesagt zu haben, während der Polizist B aufgeschrieben” hätte. Sie warf dem Beamten somit vor, bewusst ihre Aussage verändert zu haben. Der Polizist hätte dafür belangt werden können, ein Strafverfahren gegen ihn sei durchaus im Raum gestanden. Auch hinsichtlich dieses Vorwurfs zeigt sie sich reumütig.
Dass sie bei der ganzen Sache auch “dabei gewesen” sei, streitet sie nicht ab. An einer Verurteilung führte kein Weg vorbei. Die junge Frau wird zu einer Geldstrafe in der Höhe von 104 Tagessätzen zu je vier Euro und einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Abschließend entschuldigt sie sich noch bei allen Betroffenen. Ein Fall wie dieser werde “nicht wieder vorkommen”, verspricht sie.