Die Heimfahrt nach Dornbirn mit Beischlaf „bezahlt“

19-Jährige wurde von zwei vermeintlichen „Gentlemen“ sexuell missbraucht.
Feldkirch Im Februar waren zwei junge Frauen in Bregenz unterwegs, am Kornmarktplatz kamen zwei 19-jährige österreichische Staatsbürger des Weges. Die Männer boten den Damen an, sie mit ihrem Audi bequem nach Hause nach Dornbirn zu chauffieren. Das schien annehmlicher zu sein als zu so später Stunde mit dem Zug. Die beiden Frauen stiegen ein, die eine von ihnen wieder beim Bahnhof Dornbirn Schoren aus. Sie hatten angeboten, den Männern zehn Euro für die Fahrt zu geben. Später – bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch – gibt eine Zeugin an, dass bereits zu diesem Zeitpunkt der Beifahrer gesagt hätte: „Du kannst auch anders bezahlen . . .“
Zwischenstopps
Auf der Fahrt nach Dornbirn, so geben die Angeklagten zu, hätten sie vier Mal stehen bleiben müssen, weil sich die 19-Jährige immer wieder erbrochen habe. Die junge Frau hatte die Mischung aus zu viel Alkohol, Cannabis und Kokain offensichtlich schlecht vertragen. Die Männer standen ihr zur Seite, hielten ihre Haare zur Seite und stützten sie.
In Dornbirn brachten sie die dermaßen Beeinträchtigte jedoch nicht direkt nach Hause, sondern legten einen „Zwischenstopp“ auf einem Parkplatz ein. Verteidiger Martin Rützler sagt in seinem Plädoyer: „Das Mädchen, ein äußerst hübsches Geschöpf, sagte selbst, dass es ‚voll Bock‘ auf Sex habe. Und da möchte ich den 19-Jährigen sehen, der dieses Angebot ablehnt“.
Unterschiedliche Angaben
Während einer der Männer einräumt, mit der Frau auf der Rückbank geschlafen zu haben, dementiert der Zweite jeden sexuellen Kontakt. Er habe gefragt, ob sie Lust habe, sie habe „nein“ gesagt und das habe er akzeptiert. DNA-Spuren auf der Unterhose der 19-Jährigen belegen jedoch, dass der Mann zumindest die Unterhose berührt haben muss. „Das kann nicht sein, höchstens durch den Sitzplatzwechsel im Auto“, hat er eine Erklärung bereit. Sein Kumpel belastet ihn aber ebenfalls. Er sagte vor der Polizei aus, dass sein Freund ihm erzählt habe, dass er zwei oder drei Mal in das Mädchen eingedrungen sei.
Der Schöffensenat ist überzeugt von der Schuld der Angeklagten und verurteilt den dreifach einschlägig Vorbestraften zu 24 Monaten unbedingter Haftstrafe, den bislang unbescholtenen Zweitangeklagten zu 20 Monaten. Opferanwalt Surena Ettefagh kann für das Opfer insgesamt 4000 Euro Schmerzengeld erstreiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.