Frau, bewaffnet mit einer Axt und mehreren Messern, drohte: „Ich steche euch alle ab!“

Schweizerin (60) hielt einer Passantin in Dornbirn ein Klappmesser vor die Brust. Erstaunlich, was sie als Angeklagte vor Gericht dazu sagte.
Feldkirch Der Prozess am Landesgericht Feldkirch findet beinahe exakt einen Monat nach der Tat statt. Es war am 15. Juni dieses Jahres, als eine 50-jährige Schweizerin auf offener Straße in Dornbirn für einen Tumult sorgte.
Zunächst zückte sie ein Klappmesser und fuchtelte damit vor der Brust einer ihr unbekannten und völlig unbedarften Passantin herum. „Ich steche euch alle ab!“, soll die Verwirrte dabei drohend geschrien haben. Die Polizei war sofort alarmiert und zur Stelle. Ein Beamter fixierte die Tobende mit Handschellen. Ihrem Fußtritt konnte er nur mit einer schnellen Reaktion ausweichen.
“Eigentlich nicht schuldig”
Seitdem in Untersuchungshaft, wird die Schweizerin zur Verhandlung vor Richter Christoph Stadler geführt. Auf dessen Frage, wie sie ihre Verantwortung sehe, entgegnet die Angeklagte: „Eigentlich nicht schuldig.“
Worauf der Richter erwidert: „Sie finden das also in Ordnung, eine Frau mit einem Messer zu bedrohen?“
“Von Banden verfolgt”
Die Beschuldigte antwortet mit piepsender Stimme: „Ich wurde schon von Banden verfolgt. Diese Frau hatte mich schon von Weitem beobachtet und kam mit einem Schirm auf mich zu. Ich wurde misstrauisch. Da zog ich das Messer und sagte ihr, sie solle aufpassen. Doch ich hätte niemals zugestochen.“
Also ein plötzlicher Anfall von Verfolgungswahn, wie so oft bei ungewöhnlichen Attacken dieser Art. Verteidiger Rechtsanwalt Dieter Klien bemerkt beim Prozess, dass die unbescholtene Angeklagte vorher nicht in psychiatrischer Behandlung war.
“Nur die Luft getroffen”
Den Widerstand gegen die Staatsgewalt erklärt die 50-Jährige damit, dass sich der Polizist ihr gegenüber „grob und arrogant“ verhalten habe. Und mit ihrem Tritt habe sie schließlich „nur die Luft getroffen.“ Die Beamten fanden bei ihrer Perlustrierung übrigens noch weitere Klappmesser, Pfeffersprays und eine Axt.
Die Sache mit den Meerschweinchen
Staatsanwalt Richard Gschwenter dehnt während der Verhandlung die Anklage aus. Er belastet die Schweizerin zusätzlich mit dem Vorwurf der Tierquälerei. Weil sie zwei Meerschweinchen im Keller ihres Hauses drei Tage lang nicht gefüttert habe. „Die Tiere waren halb verhungert und verdurstet und verkotet“, wirft er ein. Doch die Angeklagte bestreitet dies und sagt, dass sie die Meerschweinchen eigentlich in ein „Tierhotel“ bringen lassen habe wollen.
Das Urteil von Richter Stadler lautet sieben Monate Haftstrafe, sechs davon auf Bewährung. Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig. Und weil die Strafe bedingt ausgesprochen wird, kann die Verurteilte anschließend ihre Zelle räumen und nach Hause gehen. Zuhause könne sie sich dann wieder um ihre Meerschweinchen kümmern, sagt der Richter noch. Doch diesmal hoffentlich mit mehr Verantwortungsbewusstsein.